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von Cherry478  am 14.03.2012, 10:34 Uhr

Aufbewahrung von Hausrat

Ich habe da mal eine Frage... Bin jetzt seit über 2 monaten getrennt und er hat immernoch alle sachen von sich hier. Also wirklich alles von tv, cd´s, couch, tisch bis hin zu klamotten. Habe jetzt versucht den großteil im keller unterzubringen aber ich brauche diesen platz eigentlich. Auch in der wohnung stehen noch sehr viele Dinge.

Habe ihm schon mehrmals gesagt dass er die sachen abzuholen hat und ihm auch schon fristen gesetzt aber jedes mal wenn ich ihn darauf anspreche ignoriert er das einfach und die fristen wurden auch nie eingehalten.

Ich würde zwar gern dass er zurück kommt aber laut seinen aussagen gibt es kein zurück. Aber dann sollte er seine sachen auch abholen, denn ich will endlich mal abschließen und möchte keinen kontakt mehr weil mir das nur noch weh tut...

Deswegen wollte ich euch fragen ob ihr wisst wie lange ich solche dinge aufbewahren muss bevor ich sie zum beispiel wegschmeiße? Ich will mir den stress nicht mehr machen und ihm jede woche sagen dass er seine sachen abholen muss. Ich will einfach nichts mehr von ihm hören damit es mir endlich mal wieder besser geht, daher meine frage.

LG Cherry

 
10 Antworten:

Re: Aufbewahrung von Hausrat

Antwort von Thelmalouise am 14.03.2012, 11:22 Uhr

Mit wegwerfen machst Du Dich strafbar.

Wer steht denn jetzt im Mietvertrag ?
Schreibe ihm eine Frist mit Einschreiben.
Lass es über einen Anwalt schreiben.

Ist er nicht der Vater deines Kindes / deiner Kinder ?

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Re: Aufbewahrung von Hausrat

Antwort von Cherry478 am 14.03.2012, 11:45 Uhr

Daher frag ich ja wie lange ich die Sachen aufbewahren muss bevor ich sie wegschmeiße ohne dass er mir was kann!

Ich stehe im Mietvertrag, er stand da auch noch nie drin.

Und ja er ist der Vater, scheint aber kein Interesse zu haben. Sagt zwar was anderes aber er kümmert sich kein bisschen und fragt auch nicht nach wie es dem kleinen geht oder ob er ihn mal sehen kann. Ich sage ja nicht dass ich absolut gar kein kontakt mehr möchte aber ich denke dass es gerade jetzt am anfang das beste ist damit ich endlich damit klar komme.

Ich brauch einfach den platz und es interessiert ihn kein stück dass seine sachen hier noch stehen.

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Re: Aufbewahrung von Hausrat

Antwort von Joni76 am 14.03.2012, 11:49 Uhr

Kannst Du die Sachen nicht bei Verwandten/Bekannten von ihm unterbringen? Dann hast Du das Zeug nicht mehr an der Backe und er kanns dann da abholen.

Ich hatte mal eine ähnliche Situation und wollte das Zeug damals seinem Bruder mitgegen. Das waren allerdings auch keine Möbel, sondern nur ca. 2 volle Sporttaschen mit Klamotten usw

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Re: Aufbewahrung von Hausrat

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.03.2012, 11:51 Uhr

Du hast ihm schon mehrere Fristen gesetzt? Schriftlich?
Dann dürftest Du das Zeug jetzt schon wegwerfen.

Aber ich würde noch eine Frist setzen - per Einschreiben mit Rückschein - und sehr deutlich machen, daß Du einen Tag nach Ablauf dieser Frist den Sperrmüll bestellst und dem die Sachen übergibst, Rechnung an ihn. Es schadet sicher nicht, sich diesen Binnen-Brief von einem Anwalt verfassen zu lassen - normalerweise zahlt man nicht die Welt, wenn man nur so einen Brief schreiben läßt, für den Anwalt sind das Textbausteine.

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Re: Aufbewahrung von Hausrat

Antwort von Cherry478 am 14.03.2012, 11:52 Uhr

Naja der ganze Keller ist voll... Ist schon ziemlich viel und das müsste alles mit einem Transporter abgeholt werden. Ich kann ja auch nicht von anderen verlangen dass die sich den stress machen.

Habe auch schon überlegt ob ich einfach eine spedition beauftrage die das zu ihm fährt. Aber dafür müsste ich was bezahlen und das geld würde ich von ihm nie wieder sehen.

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Re: Aufbewahrung von Hausrat

Antwort von Thelmalouise am 14.03.2012, 11:52 Uhr

Dann würde ich das wirklich über einen Anwalt machen um dich abzusichern.
Mit Beratungsschein ist das auch kostenfrei.

Und dann soll er gleich mit reinschreiben, dass er sich zwecks Umgang bitte an Jugendamt wenden soll, damit ihr das da bei ernsthaftem Interesse von ihm gemeinsam besprechen könnt.

Zahlt er denn ? Ansonsten auch ab zum Jugendamt und die Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss beantragen.
Die kümmern sich dann um alles.

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Re: Aufbewahrung von Hausrat

Antwort von Cherry478 am 14.03.2012, 11:55 Uhr

ja, per mail hab ich ihm die fristen gesetzt, auf die mails hat er auch immer geantwortet, also gäbe es schon einen nachweis dass er die wirklich gelesen hat.

Wenn ich das über einen anwalt mache dann bin ich wieder die böse und das wollte ich eigentlich vermeiden dass sowas im Freundeskreis rumgetragen wird.

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Re: Aufbewahrung von Hausrat

Antwort von Cherry478 am 14.03.2012, 11:59 Uhr

Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss ist schon beantragt.

Wenn es um den Umgang geht sagt er nur er hat ja schichtdienst und kann sich an keine regelungen halten. Ich sehe aber auch nicht ein dass ich immer springe wenn er dann mal zeit hat. So war das am anfang... erst nimmt er den kleinen und noch am gleichen tag wollte er dann doch lieber was anderes machen und hat abgesagt weil es ihm nicht wichtig genug ist. Und wenn ich anspreche dass wir eine einheitliche regelung brauchen sagt er dass das nicht geht.

Ich dachte eigentlich das wäre der letzte weg den ich gehen würde über einen Anwalt aber wenn es nicht anders geht dass geht´s eben nicht anders.

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Re: Aufbewahrung von Hausrat

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.03.2012, 11:59 Uhr

Du wirst sowieso die Böse sein, gewöhne Dich dran ;-).

Denn: Wenn Du weiterhin nur bittebitte sagst, hast Du mit großer Wahrscheinlichkeit weiter die Sachen an der Backe.
Aber wenn Du die Sachen einfach abholen läßt, dann bist Du auch die Böse - eher noch böser.

Und wenn Du dann noch Unterhalt forderst, hast Du komplett verschixxen.

Aber: Auf die Meinung derer, die das so sehen, kannst Du doch getrost - öhmm - nichts geben *gggg*.

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Re: Aufbewahrung von Hausrat

Antwort von shortie am 14.03.2012, 12:48 Uhr

Ähm,
ich habe Fristen gesetzt und ihm die Briefe in die Hand gedrückt. Später habe ich sie inmitten seines Krempels gefunden.

Also: Ich habe das Zeug bei armen Bekannten von mir (!) eingelagert, die eine alte Scheune haben.
Der erste Batzen von ihm ist nach über zehn Jahren (Umzugszwischenlagerung, angeblich ...) total vergammelt von uns entsorgt worden. Mit dem zweiten Batzen nach der Trennung ("Hole ich bald! NICHT WEGSCHMEISSEN! Ich habe aber leider keinen Platz jetzt ...") werden wir dann fünf Jahre nach Stichtag genauso verfahren.

Er könnte es JEDERZEIT abholen.

Mir ist es aus den Augen, die Bekannten stört es nicht sonderlich im Moment. Das ist das wichtigste!

Dir rate ich zu anwaltlichem Schreiben, das macht Eindruck. Und anschließend kannst du es getrost entsorgen, falls keine Tagen folgten ... ;)

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