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Geschrieben von Curly-Cat am 12.03.2012, 15:57 Uhr

Unterhaltsklage = Prozesskostenhilfe

Gibt es für eine Unterhaltsklage Prozesskostenhilfe?

Und wer klagt denn den Unterhalt überhaupt ein? Das Kind? Oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt?

Eine Beistandschaft besteht nicht, falls das wichtig ist...

 
16 Antworten:

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Antwort von mf4 am 12.03.2012, 16:04 Uhr

http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_5.htm

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Re: Link

Antwort von Curly-Cat am 12.03.2012, 16:11 Uhr

Hm, beantwortet jetzt meine Frage nicht, oder finde ich die richtige Stelle nicht?

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Re: Link

Antwort von Pamo am 12.03.2012, 16:16 Uhr

http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_5.htm

Kindesunterhalt: Wer klagt den Unterhaltsanspruch vor Gericht ein?
[...]
Mit Rechtskraft der Scheidung muss ein minderjähriges Kind im eigenen Namen, aber vertreten durch den Sorgerechtsberechtigten klagen - oder bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten durch den Elternteil, bei dem das Kind wohnt.

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Antwort von Curly-Cat am 12.03.2012, 16:19 Uhr

Keine Scheidung, weil niemals verheiratet!?

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Re: Unterhaltsklage = Prozesskostenhilfe

Antwort von ursel66 am 12.03.2012, 16:26 Uhr

also bei mir was es so, dass ich geklagt habe - zwar im Namen meines Sohnes - aber ich musste mein Einkommen darlegen und bekam PKH.
Verstanden hab ich dies nie, aber vielleicht war es die Prüfung, ob ich die Gerichtskosten auch noch tragen kann....

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Re: Link

Antwort von spiky73 am 12.03.2012, 16:28 Uhr

hallo cat,

verheiratet oder nicht interessiert in dem fall doch nicht: das kind möchte schließlich unterhalt haben, unabhängig von den eltern.
zumindest meine küchenjuristische auffassung.

ich hatte für meine kleine zwar eine beistandschaft eingerichtet, aber das gängige juristische procedere ist doch immer gleich. bloß weil in dem einen fall eine beistandschaft besteht, wird doch kein anderes recht angewandt...

bei meiner kleinen war der ablauf so:
- beistandschaft eingerichtet
- der beistand hat klage bei gericht eingereicht, auf feststellung der vaterschaft und unterhalt
- klägerin war meine tochter, gleichzeitig wurde daher von amts wegen ein antrag auf prozesskostenhilfe gestellt. ich musste auch, soweit ich mich erinnere (das hat sich ja jetzt jahre hingezogen) keine einkommens- und vermögensnachweise erbringen.

bei der gerichtsverhandlung bestand dann auch anwesenheitspflicht fürs kind, weil sie eben die klägerin war.

darf ich fragen, weshalb du keine beistandschaft eingerichtet hast, oder hattest du eine und das ganze war nicht effektiv??

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Prozesskostenhilfe

Antwort von bobfahrer am 12.03.2012, 16:33 Uhr

Also mal folgendes: Jeder Anwalt bietet Ratenzahlung an! Bei PKH kann der Anwalt nur einen geringeren Teil das Satzes abrechnen, zurück zahlen muss man die PKH ja auch irgendwann mal. Ich empfehle daher auf PKH zu verzichten und dem Anwalt den Betrag in Raten abzuzahlen, den wer mehr Geld bekommt tut auch mehr dafür oder umgekehrt - wer schlechter bezahlt wird für eine Leistung für die er sonst mehr bekommt haut evtl auch nicht so rein...

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Re: Unterhaltsklage = Prozesskostenhilfe

Antwort von mf4 am 12.03.2012, 16:38 Uhr

Hier klagt ja momentan das Amt den UH beim KV ein und ich war nur Zeuge aber auch da musste ich Einnahmen und Ausgaben darlegen. Als Begründung, dass der UH tatsächlich gebraucht wird...
fand ich seltsam, war aber so.

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Re: Unterhaltsklage = Prozesskostenhilfe

Antwort von Joni76 am 12.03.2012, 16:46 Uhr

Warum besteht keine Beistandschaft? Das fände ich sinnvoll, denn ich krieg ja auch momentan keinen Unterhalt und die Beistandschaft regelt das jetzt mit der Pfändung.

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Re: Unterhaltsklage = Prozesskostenhilfe

Antwort von Pamo am 12.03.2012, 16:47 Uhr

mf4, dein Jugendamt ist aber auch ziemlich abgedreht.

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was kennst du für anwälte?

Antwort von groschi am 12.03.2012, 16:47 Uhr

mein anwalt nahm 10€ und hat sich unglaublich ins zeug für mich gelegt (war keine unterhaltssache)

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Re: was kennst du für anwälte?

Antwort von bobfahrer am 12.03.2012, 16:51 Uhr

Ich kenne nur eine, ist eine Frau - evtl deswegen!

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Re: was kennst du für anwälte?

Antwort von Pamo am 12.03.2012, 16:55 Uhr

Ich denke auch, dass man bessere Chancen hat dass der Anwalt einen guten Job macht, wenn man ihn/sie ordentlich dafuer bezahlt. Selbstverstaendlich gibt es dazu sicher viele Ausnahmen, es ist wie bei jeder anderen Dienstleistungssuche schwer, einen guten Anwalt zu finden und er sollte wie ein Juwel gehegt werden.

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Re: Unterhaltsklage = Prozesskostenhilfe

Antwort von mf4 am 12.03.2012, 17:01 Uhr

Noch abgedrehter ist, dass mich das JA gar nicht wollte sondern das von Beginn an nie über UHV lief sondern gleich über H4 abgewickelt wurde und somit das Jobcenter klagt. Ich habe das nie verstanden, warum das so gehandhabt wurde.
Das JC stellte dann bei der Kripo Strafanzeige gegen den Ex und ich musste als Zeuge zur Kripo und Angaben machen zu ihm und zu uns.
Alles seltsam.
Seitdem zahlt der KV besagte 10€/Kind/Monat... mehr tat sich nicht.

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Beistandschaft?

Antwort von Curly-Cat am 12.03.2012, 19:24 Uhr

Würde sich denn die Beistandschaft einem bereits laufenden Verfahren annehmen? Weiß das jemand?

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Re: Prozesskostenhilfe

Antwort von nociolla am 12.03.2012, 21:04 Uhr

Also meiner hat das super gemacht ob wohl auch ich nur PKH habe .

Aber Gut er würde mir empfohlen vom Mann einer Arbeitskollegin.

Die ihr Mann ist Sozialarbeiter und Psychologe und betreut Familien wo es nicht gut läuft egal ob mit oder ohne Trennung der Eltern mitten im Kitz.

Und mein Anwalt macht da 1 mal im Monat eine Gratis Rechtsberatung wo man sich Anmelden kann um vorab Dinge zu klären z.b. wenn man sich scheiden lassen möchte wie das rechtlich so ist mit Unterhalt und Co.

Da hat er bestimmt viele Fälle von PKH Kunden und es scheint ok für ihn zu sein .

Noci

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