von Leena am 19.12.2011, 8:22 Uhr |
Aufgabe nach BGB
...ich fürchte, komplett unrecht hat Dein Mann möglicherweise leider nicht, wenn er sagt, es sei "sogar im BGB festgelegt, dass dies meine Aufgabe sei", also der "Löwenanteil der Hausarbeit", wobei es natürlich darauf ankommt, inwieweit Du selbst berufstätig bist.
Schau mal in § 1360 BGB nach:
"§ 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt
Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts."
Allerdings ist im BGB nicht definiert, welche "Standards" insoweit an die Haushaltsführung anzulegen sind, ich weiß es jedenfalls nicht - aber ich schätze mal, es dürfte "die Meinung der Mehrheit der vernünftig denkenden Menschen" oder ähnliches sein. ;-)
Aber vielleicht könntest Du Dich ja, falls Dein Mann in der Ehe chronisch knauserig gewesen wäre, ebenfalls mit einem Hinweis aufs BGB revanchieren - lies mal § 1360a Absatz 2 Satz 2 BGB: "Die Ehegatten sind einander verpflichtet, die zum gemeinsamen Unterhalt der Familie erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen." Steht schon im BGB, dass es seine Pflicht sei, Dir immer genügend Geld zu geben - oder so ähnlich.
- Frust loswerden - threepack 18.12.11, 23:11
- Re: Frust loswerden - shinead 18.12.11, 23:34
- Re: Frust loswerden - Pamo 19.12.11, 0:58
- Re: Frust loswerden - susafi 19.12.11, 7:58
- Re: Frust loswerden - threepack 19.12.11, 8:21
- Aufgabe nach BGB - Leena 19.12.11, 8:22
- Re: Aufgabe nach BGB - threepack 19.12.11, 8:46
- Re: Aufgabe nach BGB - Leena 19.12.11, 16:12
- Re: Aufgabe nach BGB - shinead 19.12.11, 8:52
- Re: Aufgabe nach BGB - threepack 19.12.11, 8:46
- den Paragraphen wüßte ich gern - mf4 19.12.11, 9:44
- Wow, Leena!! War dir langweilig?? :-) - Schreckschraube 19.12.11, 17:12
- Re: Wow, Leena!! War dir langweilig?? :-) - Leena 19.12.11, 17:53
- Re: Wow, Leena!! War dir langweilig?? :-) - Pamo 19.12.11, 18:35
- Re: Wow, Leena!! War dir langweilig?? :-) - Leena 19.12.11, 19:45
- Re: Wow, Leena!! War dir langweilig?? :-) - Pamo 19.12.11, 18:35
- Re: Wow, Leena!! War dir langweilig?? :-) - Leena 19.12.11, 17:53
Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:
Betreuungsgeld nach §1615 BGB
hey Mädels (und Jungs) hab heute n Schreiben bekommen, dass der KV aufgrund meiner Berufsunfähigkeit nun verpflichtet sei, mir Kinderbetreuungsgeld zu zahlen? *hu* Oh mein Gott, das WILL ich ja garnicht, ich WILL kein Geld von dem. Kindesunterhalt okay, der ist FÜR das ...
von Keksraupe 14.01.2010
Stichwort: BGB
Kennt sich jemand mit §1666 und §1667 BGB aus? Evtl. auch Ralph!
Hallo Ihr Lieben! Ich habe soeben einen Anruf von meinem Ex-Mann erhalten, der mich erst einmal etwas aus den Latschen hat kippen lassen. Vor 2 Wochen bekam er ein Schreiben vom Familiengericht. Hintergrund: Er hat Insolvenz beantragt und nun möchte das FG wissen, ob unsere ...
von charty 23.09.2008
Stichwort: BGB
§ 1686 BGB - Auskunft ggü KV
Kennt sich einer rechtlich mit § 1686 BGB aus? Demnach besteht Auskunftspflicht ggü dem KV über die persönlichen Verhältnisse des Kindes. Wann besteht diese Auskunftspflicht? Was sind persönliche Verhältnisse? Ich bin in der blöden Situation, dass ich meiner ...
von Wartender Mond 27.01.2008
Stichwort: BGB
Fakebild erkennen??
Ich fühl mich einsam
Weihnachtsgedöns
Update Haus im Grünen.....was meint Ihr?
@ curly cat: definition sportschnieps
Zuspruch gesucht : warum muss ich mich immer rechtfertigen?
Weihnachten!
Kann ich den kindesvater den kontakt mit sein sohn verweigern??
Mal ein positiver Papa-Bericht