Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 19.12.2011, 8:22 Uhr

Aufgabe nach BGB

...ich fürchte, komplett unrecht hat Dein Mann möglicherweise leider nicht, wenn er sagt, es sei "sogar im BGB festgelegt, dass dies meine Aufgabe sei", also der "Löwenanteil der Hausarbeit", wobei es natürlich darauf ankommt, inwieweit Du selbst berufstätig bist.

Schau mal in § 1360 BGB nach:

"§ 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt

Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts."

Allerdings ist im BGB nicht definiert, welche "Standards" insoweit an die Haushaltsführung anzulegen sind, ich weiß es jedenfalls nicht - aber ich schätze mal, es dürfte "die Meinung der Mehrheit der vernünftig denkenden Menschen" oder ähnliches sein. ;-)

Aber vielleicht könntest Du Dich ja, falls Dein Mann in der Ehe chronisch knauserig gewesen wäre, ebenfalls mit einem Hinweis aufs BGB revanchieren - lies mal § 1360a Absatz 2 Satz 2 BGB: "Die Ehegatten sind einander verpflichtet, die zum gemeinsamen Unterhalt der Familie erforderlichen Mittel für einen angemessenen Zeitraum im Voraus zur Verfügung zu stellen." Steht schon im BGB, dass es seine Pflicht sei, Dir immer genügend Geld zu geben - oder so ähnlich.

 
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