Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von terrorzwerg_04 am 26.09.2008, 22:03 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Hallo,

mein Ex dreht nun voll ab,

er war bisher einmal im Monat bei uns herunten, vor einen jahr setzte ich mich schonmal mit dem Jugendamt in Verbindung da er kam wann er gerade lust hatte.

Er schachert die kohle, hat hightech hoch 3 daheim aber kann keinen unterhalt zahlen, wir bekommen uns immer wieder deswegen in die haare, nun meinte er ihn ginge dies alles nichts an wie wir hier unten an kohle kommen und er kümmert sich wenigstens um sein kind (des ich nciht lache) einma im monat 2-4 tage hier und bis 11/12 uhr schlafen, die kleine nicht mitn kiga bringen oder abholen, wenn sie z.B ins schwimmbad will hat er keine lust und will lieber was andres mit ihr machen.

und nun meinte ich, wenn ihn dies alles nichts angeht des es mir auch nichts angeht wo er schläft und wie er vom bahnhof hier herkommt.

naja nun kam eine mail, er sieht das ganze nicht mehr ein und kommt nicht mehr, die kleine soll hoch und alles weitere soll ich mit seinen eltern besprechen. ich meine gehts noch?
soll die kleine am freitag nachm kiga 400km hoch und am sonntag wieder zurück, zudem ist er krank und kann sich nicht allein um sie kümmern.
waren nie verheiratet und ich habe das alleinige sorgerecht.
wie ist dies mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht?

sorry falls dies nun etwas durcheinander ist aber ich bins auch....
LG

 
12 Antworten:

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Suka73 am 26.09.2008, 22:06 Uhr

zeig ihm ne lange nase. du hast das alleinige sorgerecht, der typ kann dir gor nix. NIX :) soll er seinen umgang einklagen, aber er will ja sein kind eh nimmer sehen *ironieoff*
wünsch dir alles gute

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von shinead am 26.09.2008, 22:07 Uhr

Bei alleinigem Sorgerecht hast du auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Allerdings musst Du natürlich den Umgang zulassen.

Wie kam es zu der großen Entfernung zwischen euch? Bist Du weggezogen oder er? Und vor allem wann?

Grundsätzlich ist der, der den Umgang hat (hier also der Vater) dafür verantwortlich das Kind abzuholen und wieder nach hause zu bringen. Er muss dafür auch die Kosten tragen.
Hat allerdings die Mutter die große Entfernung zu verantworten, kann sie zur Zahlung der Umgangskosten zumindest mit herangezogen werden.

Gruß
Corinna

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Nachtrag

Antwort von shinead am 26.09.2008, 22:08 Uhr

Mit seinen Eltern würde ich schonmal garnicht verhandeln...

Sein Umgang ist seine Sache und das müsst ihr als Eltern klären. Also muss er ran oder er schickt seinen Anwalt vor...

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von terrorzwerg_04 am 26.09.2008, 22:32 Uhr

Hallo,

also er ging vor über 2 jahren wieder zu seinen eltern zurück.
400km weit weg.

LG

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht? nachtrag

Antwort von terrorzwerg_04 am 26.09.2008, 22:34 Uhr

er kann ja runter kommen, aber ich seh es nicht ein das er seinen egokopf durchsetzt nur weil er keinen bock mehr hat herzukommen.

alles müssen immer mama uns papa für ihn regeln...

er ist auch noch krank und die kleine würde bei seinen eltern schlafen....
die wohnen im vorderhaus.

oh man....

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von bobfahrer500 am 27.09.2008, 9:54 Uhr

Hat das Kind den Wunsch ihn zu sehen?

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht? nachtrag

Antwort von PriPri am 27.09.2008, 10:04 Uhr

Er hat kein Interesse - also wo liegt das Problem?
Hat das Kind Interesse? Wenn ja, dann tut es mir für das Kind sehr leid, dass der eigene Vater es nicht sehen mag!
Bei den Grosseltern würde ich das Kind nicht schlafen lassen-dafür würde ich keine 400km in Kauf nehmen.

Wer nicht will hat schon gehabt, so sehe ich das!

PriPri

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von terrorzwerg_04 am 27.09.2008, 12:07 Uhr

@ PriPri und bobfahrer500

hallo,

naja interesse hat er schon aber ich glaube mehr um mich damit zu stressen, da er weiß das es mich nun tierisch aufregt, das er alles umschmeißt und aufeinma nichmehr runter kommt und sie hoch soll.

die kleine will ihn sehn und ich hab auch nichts dagegen, wenn er hier runter kommt.

ich habe auch ein schlechtes gewissen wenn ich sie nicht hoch lasse aber ich habe angst dies zu tun, die glotze lüft, egal was kommt ( abends krimis - war vor ein paar wochen selbst dabei)

Dann habe ich einen neuen lebensparter (sehen uns jedoch wegen beruf nur am Wochenende, er meinte schonmal wenn er mitbekommt das sie einmal papa zu ihn sagt, wird er ihr schon sagen wer ihr papa ist.
aber das er ihr das vertrauen dieses sie aufgebaut hat, kaputt macht ist ihn schnuppe. seine eltern werden da bestimmt auch mitmischen, ich kenne ihn und sie machen alles was der sohnemann will.

ich mein, meine kleine weiß wer ihr richtiger papa ist und sie liebt ihn aber ist es nicht schnuppe wenn sie auchma papa zum andren sagt, für sie ist es einfach jemand der wenn er da ist, mit ihr spielt, sich für sie interessiert....

ihn gehts dabei nur um sein ego, weil er das nicht will muss dies so sein und wies der kleinen dabei geht ist ihn schnuppe.

Wir hatten vor nen jahr schonma probleme als er kam wie er wollte, sie shcleif nimmer durch (5-8 ma pro nacht wach) fing ohne grund zum heulen an, nun gehts ihr wieder gut und soll ihr nun schon wieder alles kaputt gemacht werden da es denen nur um sich selbst geht????

gruß

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von bobfahrer500 am 27.09.2008, 12:38 Uhr

Also es ist überhaupt nicht zumutbar in dem Alter einen 800KM trip in so kurzer Zeit zu stemmen. Er ist weggezogen, also muß er sehen wie er den Umgang gebacken bekommt. Schreib im freundlich wie es laufen wird und erkläre ihm die Situation aus der Sicht der Tochter.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht?@ bobfahrer500

Antwort von terrorzwerg_04 am 27.09.2008, 13:04 Uhr

wihalllo,

wie oft hab ich dies schon damals versucht.

es geht nicht, seine eltern mischen dann auch noch mit. Wenn der herr nicht kommen will muss er auch nicht..... aber er will sie ja sehn (kommt von ihn) und er hat ein recht sein kind zu sehn und ich kann sie ihn nicht verbieten (bekomm ich dann zu hörn) dies mach ich ja nicht aber in seinen augen schon.... ich hab keine nerven auf einen erneuten krieg. mich machts jetzt schon ziemlich fertig, da die immer durchbekommen was sie wollen und für richtig halten

gruß manu

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@

Antwort von bobfahrer500 am 27.09.2008, 13:13 Uhr

Also was seine Eltern sagen ist völlig unerheblich und interessiert nicht. Er kann seinen Umgang wahrnehmen, Kind zu Ihm nur im Urlaub wegen der Entfernung, besprecht die Umgangszeiten und dann liegt es an ihm die wahrzunehmen. Wenn ihm die Tochter wichtig ist bekommt er es geregelt, wenn nicht ist es schade fürs Kind. Niemand kann von dir erwarten das du ihm in irgendeiner Form finaziell oder durch entgegenfahren entgegenkommst. OK, ich könnte mir vorstellen in deiner Situation so 30-50 kmentgegenzu fahren, mehr aber nicht und auch nicht jedesmal.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Topsie am 27.09.2008, 19:12 Uhr

er ist der papa und klar sollte man den kontakt unterstützen, aber du bist absolut nicht die strecke zu fahren.
da müsste er sich schon drum kümmern, wenn er sein kind sehen will.
klar wäre es toll wenn du es machst, für ihn ja auch sehr praktisch, dochda würde ich nochmal mit ihm reden, das das eben nicht geht und fertig.

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