Geschrieben von Schlumpfine83 am 20.08.2008, 11:06 Uhr |
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Also irgendwie steig ich immer noch nicht durch.
Mein Mann und ich sind getrennt lebend aber noch nicht geschieden weil trennungsjahr noch nicht um. Er wohnt 100 km von hier weg. Unser Sohn lebt bei mir und ist auch hier gemeldet. Sorgerecht haben wir beide, da verheiratet.
Mein Anwalt sagte mir nun gestern, das Aufenthaltsbestimmungsrecht läge bei mir. Nachdem ich nun etwas rum gegoogelt habe denke ich aber er hat Unrecht....aber er ist doch ein Anwalt...
Wisst ihr vll. was drüber?
LG Anika
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Antwort von Möhrchen am 20.08.2008, 11:15 Uhr
Guten Morgen,
so hat mein Anwalt mir das auch erklärt!!! Wenn sich beide einig sind, daß das Kind bei einem Part lebt, hat dieser das quasi schon! Wir haben das in der Scheidung auch nicht regeln lassen - lediglich auf meinen Wunsch noch einen bestätigenden Satz im Protokoll, daß wir uns einig sind, daß unsere Tochter bei mir lebt PUNKT.
Hätte ich es vom Richter "entschieden" haben wollen, sagte mein Anwalt nur, daß der Richter sich wohl wundern würde, da es ja klar ist und es würde so lediglich Kosten (Streitwert ca. 3000 Euro) und Arbeit verursachen...
lg heike
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Antwort von Suka73 am 20.08.2008, 11:17 Uhr
die seite hier sagt so ziemlich alles:
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A25-Aufenthaltsbestimmungsrecht.php?pr=1
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Antwort von Schlumpfine83 am 20.08.2008, 11:18 Uhr
Hm ob meinem Mann das alles so klar ist...Also Florian lebt ja schon bei mir er hatte ihn jetzt ldiglich zwei mal (sind ein halbes Jahr getrennt). Gab ihn allerdings diesmal nicht wie vereinbart wieder deswegen interessiert mich das natürlich schon ob mein Mann mir da irgendwie nen Strick draus drehen kann...
Mein Anwalt sagte mein Mann muss sich schon nach mir richten weil der Kleine hier lebt und ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte allerdings lese ich über all es läge bei beiden...
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Antwort von Suka73 am 20.08.2008, 11:21 Uhr
so einfach ist das aber nicht, wenn du dir den link mal durchliest. es gibt natürlich fragen bzw. grundsätze, nach denen dann entschieden wird. gerichtlich meine ich. außergerichtlich geht das schon, aber dein mann muss eben zustimmen - und danach liest sich das bei dir nicht. vor gericht dürftest du mit sicherheit recht bekommen.... ich denke, das ist auch das, was dein anwalt meinte
lg sue
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Antwort von Möhrchen am 20.08.2008, 11:47 Uhr
Natürlich bekommst Du das vor Gericht! Welchen Grund gäbe es denn, Dir das zu entziehen? Welche Alternative??? Die Entscheidung ist halt nur der jetzigen Situation angepaßt! Das ABR ist kein Freifahrtschein...das muß klar sein...also genau wie Du es jetzt bekommst, kann es Dir entzogen werden, wenn Du Dich nicht an die Regeln hälst...das steht ja in dem link von Sue auch.
Wie gesagt, wir haben das mit diesem Satz im Protokoll der Scheidung festgehalten und der Anwalt meines Ex-Mannes und er selbst haben sofort zugestimmt...
lg heike
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Antwort von Suka73 am 20.08.2008, 11:55 Uhr
ich hatte das ja hier schon mal erzählt (zwecks Entzug des ABR): Meine Nachbarin lebte bereits in Trennung/Scheidung, als sie mal ein Wochenende "ausgebrochen" ist und ohne Kinder und Mann in eine andere Stadt für ne woche, einfach, um mal Abstand zu bekommen... Zum damaligen Zeitpunkt wie gesagt beide noch verheiratet und das ABR bei beiden gelagert.
Meine Nachbarin hat nen Zettel geschrieben mit allen Daten, wo sie wann ist und wo sie zu erreichen ist.
Sie war kaum zur Tür raus, hat sich ihr Noch-Mann beim Jugendamt/Gericht/Anwalt gemeldet, dass die Mutter ohne ein Wort, eine Nachricht oder sonstwas "über alle Berge" ist und er nicht weiß, was er machen soll. Mittels Eilverfahren hat man IHM dann das ABR übertragen - als sie wiederkam hatte sie die Bescherung. Kein Mensch hatte ihr was gesagt.
Sprich, bis hier nichts in Sack und Tüten, abgestimmt oder entschieden ist, würde ich mich vorsichtig bewegen :o)
Gut, das war jetzt der Extremfall, ich weiß ja nicht, wie Dein Mann drauf ist, was er fürn Anwalt hat und wie "gerissen" er ist.
@sue
Antwort von Möhrchen am 20.08.2008, 12:29 Uhr
Die Geschichte kannte ich noch nicht!
Wie ist es ausgegangen??
Die beiden haben noch zusammengelebt?
Aber wenn man ja schon getrennt lebt und das Kind bei der Mutter lebt und gemeldet ist...und das nicht erst seit gestern...kann man sowas wie gesagt auch weniger aufwändig schriftlich festhalten...sonst muß halt der Richter entscheiden...
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Antwort von bobfahrer500 am 20.08.2008, 18:33 Uhr
Nein, hast du nicht! Und du brauchst es auch nicht! Dein Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei dir, du bist (denke ich) nicht Akloholkrank oder Drogensüchtig und deine Wohnung hat keine Messihaften Eigenschaften!
Spar dir das Geld! Versuch ein gutes Verhältnis zum Dad aufzubauen, das ist viel wichtiger!
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Antwort von sweet mami am 20.08.2008, 18:47 Uhr
hallo du :)
also ich bin 36ssw, alleinerziehend und war letzten monat auf dem JA weil ich mich wegen dem Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht auch erkundigen wollte..
ALSO....
solange man das alleinige SR hat, hat man auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht..
ABER..
wenn Ihr das gemeinsame SR habt kann auch der KV bestimmen wo das Kind leben darf...
Das was Du versuchen kannst ist das alleinige SR zu bekommen, wenn nicht kann der KV auch verlangen das euer Sohn bei Ihm wohnen soll!!!!!
Wuensch Dir alles Gute...
Lg sweet
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht @sweet
Antwort von Suka73 am 20.08.2008, 20:01 Uhr
ähm wir reden hier lediglich vom ABR und nicht gleich vom Entzug des Sorgerechtes !!!!! :o)
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Antwort von Möhrchen am 20.08.2008, 21:17 Uhr
Der Vater kann es "verlangen"...naja, es geht in erster Linie um das Wohl des Kindes...und wenn eine Mutter bisher die Hauptbezugsperson war und sich kümmert, dann möchte ich DEN Richter mal sehen, der dem "Verlangen" eines Vaters nachgibt...außer das Kind ist älter und will ausdrücklich dorthin...
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