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Geschrieben von Schnitte78 am 17.07.2008, 11:05 Uhr

Frage wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht

So, gleich ruf ich meinen Ex an und sage ihm, daß ich die Scheidung eingereicht habe und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unseren gemeinsamen Sohn möchte.
Wir wohnen fast 400 km auseinander und meine Anwältin hat mir das dringend angeraten, auch, da er so unzuverlässig ist und nicht zahlt und das Kind so gut wie nie sieht.

Habt ihr auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für euch allein?

Hat nix mit Sorgerecht zu tun, nur, daß man mal eine Unterschrift zb. für die Schule, alleine tätigen kann.

Gruß

 
11 Antworten:

Re: Frage wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Möhrchen am 17.07.2008, 11:36 Uhr

Soweit ich weiß, hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat - wie der Name schon sagt - was mit dem Aufenthalt des Kindes zu tun...also nix mit Unterschriften in der Schule usw. ?!?

Oder was hat Dir Deine Anwältin erklärt?

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Re: Frage wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von spiky73 am 17.07.2008, 11:57 Uhr

ja, ich habe fuer meine beiden toechter das alleinige sorgerecht, da ich noch nie verheiratet war.

das ABR ist - soweit auch mir bekannt - derjenige bereich des sorgerechts, der den aufenthalt des kindes regelt. da das kind ja offensichtlich bei dir lebt, wird das ABR dir ohne grosses trara sicher im zuge der scheidung zugesprochen. ist also kein rotes tuch, mit dem du vor dem ex herumwedeln kannst.

wenn es dir um die unterschriftsvollmacht geht, waere es sicher sinnvoll, vom kindsvater eine schriftliche vollmacht geben zu lassen, sofern er denn kooperativ ist. das alleinige sorgerecht wird wohl von deutschen richtern nur sehr zoegerlich erteilt (betaetige doch mal die suchfunktion hier!), ist aber in vielen faellen nicht zwangslaeufig vonnoeten.
ich denke auch, wenn man sich auf der elternebene zivilisiert begegnet, sollte eine kooperation zugunsten des kindes moeglich sein.

gruss,
martina

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Re: Frage wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von desireekk am 17.07.2008, 12:46 Uhr

Mit dem ABR kannst Du zwar alleine bestimmen WO sich euer Kind aufhält.

Aber für Dinge wie Kontoeröffnung, Versicherungen, Kindergarten- und Schulanmeldungen, Operationen etc. brauchst Du schon seine Unterschrift weiterhin.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Frage wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Ostfriesenmama am 17.07.2008, 12:51 Uhr

ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und das entgültige. da gibts auch wieder unterschiede.

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Re: Frage wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von muggelhase am 17.07.2008, 13:06 Uhr

braucht man echt eine Unterschrift für Kindergarten und Schule vom KV wenn man ABR bei GSR hat? Hab zwar noch kein ABR,aber vom KV wurde keine Unterschrift verlangt als ich meinen Kleinen für den KIGA angemeldet habe, obwohl wir zwar noch verheiratet aber definitiv getrennt sind.Oder kommt da etwa noch etwas auf mich zu?

LG Sandra

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...Würde mich auch mal interessieren...Was ist wenn KV n. unterschreibt..

Antwort von Mrs. Chocolate am 17.07.2008, 13:11 Uhr

wir haben auch gemeinsames Sorgerecht und ich habe bis jetzt (2 OPs und Unterlagen für den neuen KIGA) alleine unterschrieben - Hat auch nie jemand nachgefragt...

Was kann es denn für mich für Konsequenzen haben, wenn ich den KV nicht unterschreiben lasse?

LG
Choci

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Für Dich eher weniger

Antwort von +emfut+ am 17.07.2008, 13:31 Uhr

Wenn, dann für das KKH, das ohne die Unterschrift des KV operiert.

Bei Temi wurde auch einmal ohne Unterschrift des KV operiert, einmal bestand das KKH (ein anderes) darauf. Weil er damit erst kurz vor knapp rumkam, wurde die OP beinahe noch abgeblasen.

Nur bei notfallmäßigen OPs ist die Unterschrift nicht nötig. Da geht eine OP notfalls sogar ohne Zustimmung irgendeines Elternteils.

Bei Temis Schulanmeldung wurde auf die Unterschrift auch verzichtet. Ich kenne den Schulleiter aber sehr gut. Als ich ihn fragte, ob der KV nicht unterschreiben muß, sagte er mir: "Wenn SIe möchten, daß wir auf die Unterschrift bestehen, damit Sie bessere Karten bei der Beantragung des ASR haben, können wir das gerne tun. Aber normalerweise tun wir das nicht, der Aufwand wäre für uns zu hoch."

Bei Fumis Schulanmeldung an der weiterführenden Schule wurde nach dem Familienstand der Eltern nicht gefragt, deswegen reichte meine Unterschrift. Ob das rechtlich so i.o. ist, weiß ich nicht. Ergebnis ist nur, daß Post von der Schule penetrant an "Herrn und Frau T." kommt. Aber ich werde keine schlafenden Hunde wecken....

Gruß,
Elisabeth.

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Danke dir! :-))

Antwort von Mrs. Chocolate am 17.07.2008, 13:36 Uhr

...

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Re: Danke dir! :-))

Antwort von Heidschnucke am 17.07.2008, 14:15 Uhr

mir wurde es so erklärt, dass ich es brauche, um schulische Dinge allein zu regeln wie auch medizinische.
Mein Ex ist schlampig und wenn ich anfange, Unterlagen durchs halbe Land zu schicken, krieg ich die nie wieder zurück...
Meine Anwältin hat es mir nahegelegt, da er äußerst unzuverlässig ist

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Re: Danke dir! :-))

Antwort von +emfut+ am 17.07.2008, 14:46 Uhr

Entweder Deine Anwältin oder mein Anwalt spinnt.

Ich habe weder das ASR noch das ABR. Mein Ex wohnt in Keine-Ahnung und ist lediglich per Mail für mich zu erreichen.

Trotzdem lebe ich glücklich und zufrieden mit den Kindern unseren Alltag. In den vergangenen 4 Jahren gab es genau zwei Situationen, wo ich meinen Ex suchen mußte: Temis Leistenbruch-OP und die Eröffnung eines Sparbuches für Temi (da habe ich immer noch keine Antwort von dem Herrn *grrrr*). Der komplette Alltag klappt wunderbar. Ich gehe mit den Kindern zum Arzt und ins KKH, wenn es nötig ist. Sie werden geimpft und behandelt. In den Schulen und im Hort findet ein normaler Alltag statt. Die Kinder fahren auf Klassenfahrt, machen bei Kursen mit und bekommen Exen, Proben und Zeugnisse, die ich unterschreibe.

Ich war beim Anwalt, um evtl. ein ASR zu beantragen. Aus verschiedenen Gründen hat er mir geraten, es IM MOMENT nicht zu tun. In ein oder zwei Jahren werde ich gute Chancen haben, das ASR zu erhalten, weil der Vater seit Jahren faktisch verschollen ist.
Das ABR hält mein Anwalt für komplett unnötig.

Die einzige derzeit noch absehbare Situation, in der ich wieder eine Unterschrift des KV brauchen werde, ist Temis Erstkommunion in zwei Jahren. Mal sehen, ob ich bis dahin das ASR habe oder nicht, aber ich sehe das locker. Wenn ich es nicht habe, werde ich einen Weg finden, die Unterschrift zu bekommen oder ersetzen zu lassen.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Frage wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von nociolla am 17.07.2008, 17:42 Uhr

Mir hat die Dame von Jugendamt gesagt um das zubekommen müsste schon
etwas schwerwiegendes Passieren . Den alleine zu bestimmen wo das Kind wohnt , wo es hin zieht und zu solche Dinge das soll schon in beiden Händen liegen.
Wenig sehen und wenig zahlen ist kein Grund ach nicht viele KM zwischen ein.
Denke es kommt aber auch auf die Bearbeiterin an.
Ich habe auch gefragt wegen der Bürokratie da es mir auch bei der Meldestelle geraten wurde damit ich nicht immer Vollmachten brauche.
Anja

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Stichwort: Aufenthaltsbestimmungsrecht

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