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Geschrieben von Janka_ am 10.08.2009, 17:23 Uhr

Anrechnung Abfindung aufs Arbeitslosengeld???

Hallo!

Leider habe ich aus betriebsbedingten Gründen vor 10 Tagen die Kündigung von meinem Arbeitgeber bekommen. Fristgerecht zum 31.08.2009 bis dahin bin ich aber freigestellt.

Zusätzlich hat er mir eine Abfindung in Höhe von 1 1/2 Monatsgehältern angeboten, wenn ich keine Kündigungsschutzklage einreiche. Ich arbeite erst seit 14 Monaten in dem Unternnehmen, insofern ist die Abfindung schon relativ hoch angesetzt meinte mein Anwalt.

Wollte insofern eigentlich keine Kündigungsschtzklage einreichen. Da ich auch damit rechne ziemlich schnell wieder was neues zu finden.

Beim Arbeitsamt war ich, hab meinen Stapel an Unterlagen bekommen und muss wieder hin, wenn der Arbeitgeber abgerechnet hat. Sprich im September, vorher in 3 Tagen allerdings schon mal zu meiner Arbeitsvermittlerin.

Wird in meinem Fall nun die Abfindung auf das zu erwartende Arbeitslosengeld angerechnet??? Es geht hier ja auschließlich um ALG 1.

LG Janka

 
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