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Geschrieben von Janka_ am 10.08.2009, 17:23 Uhr

Anrechnung Abfindung aufs Arbeitslosengeld???

Hallo!

Leider habe ich aus betriebsbedingten Gründen vor 10 Tagen die Kündigung von meinem Arbeitgeber bekommen. Fristgerecht zum 31.08.2009 bis dahin bin ich aber freigestellt.

Zusätzlich hat er mir eine Abfindung in Höhe von 1 1/2 Monatsgehältern angeboten, wenn ich keine Kündigungsschutzklage einreiche. Ich arbeite erst seit 14 Monaten in dem Unternnehmen, insofern ist die Abfindung schon relativ hoch angesetzt meinte mein Anwalt.

Wollte insofern eigentlich keine Kündigungsschtzklage einreichen. Da ich auch damit rechne ziemlich schnell wieder was neues zu finden.

Beim Arbeitsamt war ich, hab meinen Stapel an Unterlagen bekommen und muss wieder hin, wenn der Arbeitgeber abgerechnet hat. Sprich im September, vorher in 3 Tagen allerdings schon mal zu meiner Arbeitsvermittlerin.

Wird in meinem Fall nun die Abfindung auf das zu erwartende Arbeitslosengeld angerechnet??? Es geht hier ja auschließlich um ALG 1.

LG Janka

 
2 Antworten:

Re: Anrechnung Abfindung aufs Arbeitslosengeld???

Antwort von Port am 10.08.2009, 17:35 Uhr

Hallo,

nein, wird nicht angerechnet. Ab einer bestimmten Höhe wird es angerechnet, keine konkrete Ahnung ab wieviel, aber das dürfte sich annähernd im 5-stelligen Bereich bewegen. So war das zumindest vor etwa 8 Jahren, als mir das Gleiche passiert ist: 2 Jahre Zugehörigkeit zur Firma, großzügige Abfindung bekommen, aber noch im 4-stelligen Bereich.

Tut mir sehr leid für Dich. Heutzutage ist es nun wirklich nicht einfach, einen neuen Job jenseits der Zeitarbeits-Sklaventreiber-Firmen zu finden.

Liebe Grüße
Sigrid

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Re: Anrechnung Abfindung aufs Arbeitslosengeld???

Antwort von Suka73 am 10.08.2009, 18:44 Uhr

die Abfindung ist nicht zu hoch angerechnet von Deinem Arbeitgeber - ich denke was man ihm zugute heißen kann, ist dass er Dir überhaupt nach so "kurzer" Arbeitszeit eine anbietet !
Alles, was im Rahmen von einem Gehalt je Arbeitsjahr liegt, wird nicht angerechnet. Jedenfalls ist das die eine Möglichkeit, aber Du willst ja hier nicht die MÖglichkeiten sondern die Frage beantwortet:
NEIN :o)
Meine Abfindung bewegte sich im fünfstelligen Bereich, entsprach aber einem Gehalt je Arbeitsjahr (sprich acht Gehälter als Abfindung) - wurde ebenfalls nicht angerechnet und lag nach Abzug aller Steuern (kann Dir gleich sagen, am Ende bleibt da nicht viel) auch noch unter dem Freibetrag, den ich bei Beantragung von ALG I haben kann.

Es tut mir sehr leid für Dich.
Ich hab übrigens ne Sperre bekommen, weil ich mich zu spät arbeitslos gemeldet habe. Dabei konnte ich das SEHR GUT begründen, aber das interessiert natürlich keinen.

LG Sue

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