Geschrieben von Suka73 am 10.08.2009, 18:44 Uhr |
Anrechnung Abfindung aufs Arbeitslosengeld???
die Abfindung ist nicht zu hoch angerechnet von Deinem Arbeitgeber - ich denke was man ihm zugute heißen kann, ist dass er Dir überhaupt nach so "kurzer" Arbeitszeit eine anbietet !
Alles, was im Rahmen von einem Gehalt je Arbeitsjahr liegt, wird nicht angerechnet. Jedenfalls ist das die eine Möglichkeit, aber Du willst ja hier nicht die MÖglichkeiten sondern die Frage beantwortet:
NEIN :o)
Meine Abfindung bewegte sich im fünfstelligen Bereich, entsprach aber einem Gehalt je Arbeitsjahr (sprich acht Gehälter als Abfindung) - wurde ebenfalls nicht angerechnet und lag nach Abzug aller Steuern (kann Dir gleich sagen, am Ende bleibt da nicht viel) auch noch unter dem Freibetrag, den ich bei Beantragung von ALG I haben kann.
Es tut mir sehr leid für Dich.
Ich hab übrigens ne Sperre bekommen, weil ich mich zu spät arbeitslos gemeldet habe. Dabei konnte ich das SEHR GUT begründen, aber das interessiert natürlich keinen.
LG Sue
- Anrechnung Abfindung aufs Arbeitslosengeld??? - Janka_ 10.08.09, 17:23
- Re: Anrechnung Abfindung aufs Arbeitslosengeld??? - Port 10.08.09, 17:35
- Re: Anrechnung Abfindung aufs Arbeitslosengeld??? - Suka73 10.08.09, 18:44
- Re: Anrechnung Abfindung aufs Arbeitslosengeld??? - Port 10.08.09, 17:35
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