Geschrieben von Mone76 am 05.12.2013, 11:43 Uhr |
Abfindung=Zugewinn
Frage steht ja eigentlich schon oben. Gehört eine Abfindung vom Arbeitgeber zum Zugewinn bei einer Scheidung oder gehört die dem Mann alleine?
LG
Mone
Re: Abfindung=Zugewinn
Antwort von shinead am 05.12.2013, 12:06 Uhr
Wenn Dein Mann nach der Abfindung arbeitslos ist, dann wird die Abfindung zur Deckung des Unterhalts herangezogen. Gleiches gilt, wenn die folgende Arbeitsstelle wesentlich schlechter bezahlt wird.
Ist die nächste Arbeitsstelle gleich gut oder gar besser bezahlt als die letzte gibt es die Möglichkeit die Abfindung im Zuge des Zugewinns zu berücksichtigen.
Grundsätzlich gilt: Entweder wird die Abfindung beim Unterhalt berücksicht, oder im Zugewinn.
Das gilt bei Abfindungen, die vergangenheitsbezogen sind. Also aufgrund von früherem Einkommen und Betriebszugehörigkeit gezahlt werden.
Abfindungen, die als Ausgleich für künftigen Lohnausfall gezahlt werden, werden generell nicht im Zugewinnausgleich betrachtet.
Umgangsrecht, neue hi viele fragen
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Ach ich fühl mich gerade gut 20 Jahre jünger.............
Wo muss ich anrufen wenn Unterhaltszahlung ausbleibt?
Ämter... grrr
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Alles könnte so einfach sein... (allergieexperten hier?)