Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Holzkohle am 02.12.2013, 21:31 Uhr

Ämter... grrr

kann mir mal einer logisch erklären, warum ICH, die an allem gar nicht Schuld ist, die jetzt keinen Unterhalt mehr fürs Kind bekommt, weil der Vater sich arm gerechnet hat und nix mehr zahlt, die während ihrer Arbeitszeit Urlaub einreichen muss, um bei den arbeitnehmerfreundlichen Öffnungszeiten an zwei Tagen die Woche von 10 - 12 Uhr Uhr (mal überspitzt gesagt) beim Jugendamt Unterlagen wie Mietvertrag und sowas einreichen muss? Warum muss ICH meinen Mietvertrag einreichen, was hat der bitte mit UHV zu tun? Warum muss ICH eine Vaterschaftsanerkennung einreichen oder das vollstreckbare Urteil der Unterhaltsklage (liegt mir nicht vor), wo diese Unterlagen genau ein Zimmer unter der Sachbearbeiterin in einer Akte liegen, nämlich bei der Beistandschaft? Warum muss ich jetzt in mühevoller Kleinarbeit all meine Kontoauszüge des laufenden Jahres raussuchen, um die Zahlungen (oder Nichtzahlungen) des KV nachzuweisen, wo doch dort wirklich ein Blick in den PC des Amtes sofort ein Fenster aufgeht, wo alle Zahlungen auf dem Mündelkonto aufgelistet sind? Und warum wird mir hierfür eine lächerliche Frist gesetzt, die ich einhalten muss - dem KV hat man aber NIE eine bindende Frist zur Zahlung gesetzt? Mir geht hier gerade der imaginäre Hut hoch...

 
21 Antworten:

Re: Ämter... grrr

Antwort von LoveMum am 02.12.2013, 21:43 Uhr

Tja Sue....erklären kann ich es nicht, kann dir nur sagen, dass ich das auch alles vor einem Jahr machen musste. Irgendwas wegen Anspruch prüfen, Titel blablabla.
Ich hab nicht groß nachgefragt, meinen Ärger verdrängt denn wegen diesem Typen habe ich mich jahrelang genug geärgert. Hauptsache, sein Gehalt wird gepfändet und das läuft zur Zeit zum Glück noch....

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Re: Ämter... grrr

Antwort von Holzkohle am 02.12.2013, 22:35 Uhr

ich hatte UHV schon für Oktober beantragt, da habe ich auch keinen Unterhalt bekommen. Wie lange dauert das denn (danach, also nach dem persönlichen Termin), bis das Geld da ist?

Prüfung des Anspruchs - durch Vorlage des MIETVERTRAGES??? Komme mir vor wie damals beim Beantragen von ALG II...

Das Einzige, was mich momentan wirklich tröstet, ist, dass sie sich versuchen werden alles vom KV wieder zu holen, und die sind sicherlich dann nicht mehr so genügsam wie ich damals... Man hätte sich irgendwo einigen können, ganz sicherlich - zwischen UHV und dem, was er jetzt hätte zahlen müssen (über 300 Euro), aber Hilfe, wenn der Herr es SO will... bitte schön.

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Re: Ämter... grrr

Antwort von Holzkohle am 02.12.2013, 22:36 Uhr

sorry November, für November hatte ich schon UHV beantragt, wo man mir nur kurz mitteilte, dass ich persönlich erscheinen muss, was damals nicht ging. Morgen gehts eigentlich auch nicht, aber morgen ist Fristablauf.

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Re: Ämter... grrr

Antwort von LoveMum am 02.12.2013, 22:45 Uhr

Mein Ex hatte schon eine Haftandrohung. Seine Eltern haben ihn damals rausgehauen indem sie beim JA 5000€ auf den Tisch gelegt haben :-/

Von mir aus sollen sie ihn in den Knast stecken, am besten alle Männer die nicht zahlen wollen. Leider geben das die Gefängnisse in D ja nicht her...
Heute bekomme ich den Mindestunterhalt für meine Jungs (16, 17) Auch 'n Witz...irgendwie türkt er seine Abrechnungen

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Re: Ämter... grrr

Antwort von Holzkohle am 02.12.2013, 22:55 Uhr

das macht ja meiner auch, und zieht ständig um, also so im drei-Jahres-Turnus. Außerdem postet er, das weiß ich durch jemanden, immer fröhlich Fotos von anderen Kontinenten. Also hier von wegen unter dem Mindeserhalt zu verdienen - das kann mir keiner erzählen und das glaubt ihm auch das JA nicht, man lotet auch gerade intern alles aus, was man noch machen könnte und hat sogar ne eigene Sitzung wegen unserem Fall einberufen, weil man hier zwar Indizien hat aber keine Beweise...
Die Differenz zwischen UHV und dem, was der KV hätte zahlen müssen, liegen 124 Euro. Ich meine aufs Jahr gerechnet läppert sich das schon. Das sind für mich drei Wocheneinkäufe! Von den Kosten, die mein Sohn "verursacht", die eben anfallen (Klassenfahrten, Hort, Ausflüge) mal ganz zu schweigen, an denen er sich nie beteiligen musste (also der KV, nicht mein Sohn *gg*)

Ich finds schlichtweg ungerecht. Ich bin SAUER, richtig sauer, weil uns die HÄnde gebunden sind und er hockt da und lacht sich in eben diese, weil wir ihm nichts nachweisen können, pfiffig war er ja schon immer..

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Re: Ämter... grrr

Antwort von Sabri am 03.12.2013, 0:34 Uhr

Hallo!
Ich kann deinen Ärger total gut verstehen. Ich dachte auch, Unterhaltsvorschuss gibt es in jedem Fall (6 Jahre bei Kindern unter 12), aber das ist leider nicht so. Wenn dein Einkommen 2-3 mal so hoch ist wie das des KV, dann gibt es keinen Unterhaltsanspruch mehr und ohne Unterhaltsanspruch auch kein Unterhaltsvorschuss. Da geht schnell, wenn der KV nur 800 Euro hat. Ich musste damals sogar den zu Unrecht bezogenen Unterhaltsvorschuss (nur drei Monate) zurückzahlen, weil der KV geklagt hatte (dafür hatte er Geld), obwohl ich damals nicht so viel verdient habe (etwa 800 mal drei).
Okay ist das nicht.
Gruß, Sabri

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Re: Ämter... grrr

Antwort von Isideria am 03.12.2013, 5:52 Uhr

irgendwie TÜRKT er seine Abrechnungen

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Isideria

Antwort von LoveMum am 03.12.2013, 9:55 Uhr

OhMann....darf man denn gar nichts mehr schreiben??? Es macht echt keinen Spaß mehr hier in den Foren. Jeder prügelt auf jeden ein, jedes Wort wird auf die Goldwaage gelegt, ätzend.

Hiermit entschuldige ich mich vielmals für das Wort "Türkt", habe und hatte niemals vor, meine Mitmenschen aus der Türkei damit zu beleidigen. Ich bin und war niemals ausländerfeindlich oder sonstwas. Sorrysorrysorry, ich ersetze das Wort durch "fälscht".

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Re: Ämter... grrr

Antwort von shinead am 03.12.2013, 10:21 Uhr

Wieso Mietvertrag?

UVG wird vollkommen unabhängig von Deinen laufenden Kosten gezahlt.

Schreib' alles auf und schreibe eine Beschwerde an den Leiter des JA's.

Wenn denen die Unterlagen sowieso zur Verfügung stehen, dann sollen sie sie auch nutzen!

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Re: Ämter... grrr

Antwort von Strudelteigteilchen am 03.12.2013, 15:06 Uhr

Das ist nicht so einfach. Dem Datenaustausch auf dem kurzen Dienstweg steht gerne mal der Datenschutz im Wege.

Hier z.B. ist es so: UVG ist eine Landesleistung und wird daher vom JA des Landes Bayern bearbeitet. Die Beistandschaft allerdings besteht beim JA der Kommune. Das eine ist eine Landesbehörde, das andere eine kommunale Behörde. Der SB, der den UHV bearbeitet, ist ein Landesbeamter, der SB, der die Beistandschaft bearbeitet, ist ein kommunaler Beamter. Sie sitzen zwar im gleichen Gebäude (jetzt wieder, zwischendrin waren die kommunalen JA-SB mal in die Sozialbürgerhäuser gezogen), aber das heißt nicht, daß sie miteinander Reden dürfen.

Mein Beistandschaft-SB (der kommunale) hat mir erzahlt, daß es Abmahnungen wegen Nichtbeachtung des Datenschutzes gab, wenn er mit seinem Landeskollegen einen "Fall" besprach. Deswegen bat er um mein Verstandnis dafür, daß ich alle Unterlagen doppelt einreichen müsse - er will das nicht auch riskieren.

Das Blöde ist: Beide Behörden wollen Geld von meinem Ex, und beide werden von ihm belogen. Sie dürfen aber ihre Erkenntnisse bezüglich dieser Lügen nicht austauschen. Und wenn die UHV-Kasse von ihm Geld eintreibt, weil sie den geleisteten UHV (ich bekomme ja schon ewig keinen mehr) wiederhaben will, dann weiß das die Beistandschaft nicht. Dabei sind laufende Unterhaltsschulden eigentlich vorrangig zu bedienen.

Der heilige Datenschutz.....

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@STT

Antwort von Ralph am 03.12.2013, 15:23 Uhr

Hallo,

Dein Fall wäre etwas für die Landesregierung von Bayern und Eurem OB. Klassisches Beispiel, wo der Datenschutz kontraproduktiv ist, würde ich nicht so auf sich beruhen lassen, vielleicht nehmen die Verantwortlichen den Fall zum Anlaß, die Zusammenarbeit der Jugendamtsabteilungen in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten zu verbessern.

LG
Ralph

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@Isideria: Man kann es auch übertreiben!

Antwort von Ralph am 03.12.2013, 15:26 Uhr

Solche Leute nennt man auch Korinthenkacker!


Ralph

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Bearbeitungszeit: DREI MONATE!!!!

Antwort von Holzkohle am 03.12.2013, 15:56 Uhr

ich glaub ich kipp vom Stuhl.

Und jetzt wie Moment, wenn ich mehr verdiene als der KV, was ich tue, bekomme ich keinen UHV???? Das habe ich ja noch nie gehört

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Re: Bearbeitungszeit: DREI MONATE!!!!

Antwort von Pamo am 03.12.2013, 16:46 Uhr

da oben stand wenn man mehr als dreimal soviel verdient wie der KV...

hoffentlich hat er sich nicht so dermaßen arm gerechnet
und hoffentlich kennen weder er noch das zuständige JA diese Regelung

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Re: Ämter... grrr

Antwort von Lena_1977 am 03.12.2013, 17:58 Uhr

Es gibt Einzelurteile das der/die BET keinen Unterhalt mehr verlangen kann, wenn das bereinigte Netto das 3fache Netto des UET's überschreitet.
Das wird in der Regel beim UHV Antrag nicht gefragt - außerdem muss man bei uns auch nicht persönlich erscheinen und auch keinen Mietvertrag und keine Kontoauszüge vorlegen.
Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsurkunde finde ich zumutbar.

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Re: Ämter... grrr

Antwort von Holzkohle am 03.12.2013, 18:44 Uhr

na, da hab ich ja noch mal gerade so Schwein gehabt mit dem "dreimal so viel"...
Allerdings erschließt sich mir der Zusammenhang nicht - auch MIR entstehen mit dem Kind Kosten und Auslagen und nein, ich kann sie nicht immer nur von meinem Gehalt bezahlen - und dass ein KV Unterhalt zu zahlen hat (oder eben eine KM) sollte selbstverständlich sein.
Richtig übel würde ich es ihm nehmen, wenn er sich wirklich mit Absicht DERMASSEN arm gerechnet hätte, dass ich nicht einmal mehr Anspruch auf UHV hätte.
MEIN Verdienst hat doch mit SEINEN Pflichten nicht mal ansatzweise nichts zu tun! Nur, weil ich nicht so dämlich war beruflich das zu machen, was er macht, womit er angeblich nichts verdient, kann man mir das doch jetzt nicht zum Vorwurf machen?! Ich arbeite hart und lange für mein weniges Geld, das könnt Ihr mir glauben!!!!

Wo mir doch glatt das Gerichtsurteil wieder einfällt, dass ein Selbständiger, der nicht in der Lage ist von seinem Einkommen den Kindesunterhalt zu bezahlen, "gezwungen" werden kann, einen normalen Job in einem normalen AN-Verhältnis aufzunehmen

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Re: Ämter... grrr

Antwort von Holzkohle am 03.12.2013, 18:45 Uhr

ein "nichts" = "was" :)

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Re: Bearbeitungszeit: DREI MONATE!!!!

Antwort von shinead am 04.12.2013, 9:54 Uhr

Mich hat damals niemand gefragt, wie viel ich an Elterngeld erhalte.

Tatsächlich wäre das mehr als 3x soviel gewesen wie er hatte.

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Re: STT - das kenne ich anders

Antwort von Franke am 05.12.2013, 0:27 Uhr

Kreisfreie Stadt in Bayern. Fünf bis zehn Meter von Tür zu Tür und kein Redeverbot.

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Re: Wo gibts denn so was - In Deutschland?

Antwort von Franke am 05.12.2013, 0:47 Uhr

Kinder, deren Vater nicht einmal bekannt und festgestellt ist, müssten dann ja erst recht außen vor bleiben!?!

Und welches Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, also in der Regel des Vaters, wird angenommen, wenn der bei seinen Eltern lebt und es nicht nötig hat, sich um irgendwas zu bemühen?

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Re: STT - das kenne ich anders

Antwort von Strudelteigteilchen am 05.12.2013, 7:30 Uhr

Wahrscheinlich hat sich einfach noch nie jemand beschwert.

Hier WAR das ja auch mal anders. Bis sich jemand beschwerte (oder sogar klagte - das weiß ich jetzt nicht) und man das juristisch prüfen ließ.

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