Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Leena am 03.11.2009, 19:57 Uhr

... und was steht mir zu??

"jedenfalls hat er mir geraten, bei der wohngeldstelle vorzusprechen, evtl. wären dort die grenzbeträge großzügiger, beim finanzamt einen freibetrag zu erwirken, sowie mal bei der kindergeldkasse nachzufragen wg. kindergeldzuschlag. naja, wg. wohngeld und kindergeldzuschlag mach ich mir ja mal überhaupt keine hoffnungen, trotzdem werde ich das mal in angriff nehmen.

ggf. werde ich das darlehen neu berechnen lassen (vom netten herrn von der sparkasse) und mir einen netten steuerberater anlachen, der dann mit dem finanzamt rumzackern kann."

Äh, was ich nicht so ganz kapiere - warum soll der Steuerberater mit dem Finanzamt rumzackern?

Wenn ich Dich recht verstanden habe (bin mir da aber nicht sicher, gebe ich zu), dann geht es darum, dass man Dir empfohlen hat, wegen Deiner Spritkosten (sprich: Fahrten Whg.-Arbeitsstätte) einen Freibetrag auf die LSt-Karte eintragen zu lassen..?

Dazu brauchst Du keinen Steuerberater, und rumzackern muss man da auch nicht, einfach einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllen, mit Antrag und LSt-Karte zum Finanzamt gehen (okay, man kann's auch schicken und bekommt es dann per Post zurück, tendenziell würde ich aber doch eher zur persönlichen Vorsprache raten) und dort den Freibetrag einfach eintragen lassen. Geht ganz einfach. :-)


https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=2

 
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