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Geschrieben von Hase67 am 24.09.2012, 23:00 Uhr

@mf

Den Elternunterhalt fordern nicht in erster Linie die Eltern ein - wenn z. B. bei einer Heimunterbringung die Eigenmittel des Betreuten nicht ausreichen, wird der Fehlbetrag zunächst vom Sozialamt vorgestreckt und dann geprüft, ob ein Teil davon durch Elternunterhalt von den Kindern wieder hereingeholt werden kann.

Allerdings: Bei einem durchschnittlichen Verdienst, Kindern in der Ausbildung und möglicherweise noch anderen Verpflichtungen (Eigenheim, Rücklagenbildung für wichtige Anschaffungen, private Absicherung fürs Alter) sind es keine großen Beträge, die da übrig bleiben; der Selbstbehalt für eine Familie liegt z. B. bei 2700 Euro monatlich, und es wird offenbar auch recht individuell (und kulant) geprüft, ob man tatsächlich Elternunterhalt leisten kann.

Außerdem gilt, dass keine Pflicht zum Elternunterhalt besteht, wenn schwerwiegende zwischenmenschliche Verfehlungen stattgefunden haben - dazu gehören Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung...

Lässt sich das nicht nachweisen, ist man rechtlich in der Pflicht, Elternunterhalt zu leisten, die Beträge sind aber durchaus überschaubar.

LG

Nicole

 
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