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von Leena  am 28.02.2016, 12:21 Uhr

Wieso das Ganze aus dem Kontext herausgelöst und verallgemeinert wurde...

Tja, und für Dich fällt das Recht auf freie Religionsausübung bei Straftätern offenbar schon unter "Ponyhof"...

Ich kann mich inhaltlich Guinnessgirl nur anschließen hier.

 
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