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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 13.04.2004, 14:31 Uhr

Wie gut, daß hier keiner von irgendwelchen Rechtskenntnissen beleckt ist

Hallo,

erstmal: Ich finde das auch Scheiße, was der getan hat, und will das auf keinen Fall beschönigen.

ABER:
Es gibt NIE drei Jahre auf Bewährung, weil Bewährung nur bei einer Strafe bis maximal 2 Jahre ausgesetzt werden kann. Und bei Mord ist Bewährung schon mal ausgeschlossen.
Wenn man zu 8 Jahren verknackt wird, wird man niemals nach 2 Jahren wegen guter Führung entlassen.
Und eine "schlechte Kindheit" bedeutet höchstens, daß man statt in den Knast in die Psychatrie wandert, wo man sogar länger festgehalten werden kann als im Knast.

Und dann noch ein bißchen Statistik von der Chefmathematikerin: Die Fälle von Kindesmißbrauch sind seit Jahren rückläufig. Es wird nur mehr Bromborium drum gemacht.

Ihr dürft Euch gerne weiter aufregen, aber trennt bitte die emotionale Seite von der rechtlichen.

Emotional sage ich auch: Wenn irgend jemand das mit meinen Kindern täte, ich würde vermutlich nach der Todesstrafe schreien oder mir selber eine Knarre besorgen.

Rechtlich halte ich aber die Gesetzgebung in D für ausreichend und die Art, wie das von den meisten Richtern gemacht wird, verdient ein "gut".

Es gibt einen Unterschied zwischen "Recht" und "Rache", der sich nicht auf den 2. und 5. Buchstaben beschränkt.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

 
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