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Geschrieben von shinead am 16.01.2014, 17:18 Uhr

Unsachgemässe Dämmung/Isolierung, würde ich sagen...

Naja, unsachgemäße Dämmung würde ja einen Schadenersatzanspruch des Vermieters an den Handwerker zulassen.
Bei einer fehlerhaften Isolierung des Hauses kann der Schimmel ohne Weiteres auch nur in einer Wohnung zuschlagen. Das kommt ganz auf das Haus und den Fehler an.

Schlussendlich haben sich hier m.E. Vermieter und Mieter nicht richtig verhalten.

Ein Vermieter kann bei Schimmel nicht einfach immer die Schuld auf den Mieter schieben. Da fragt man einmal das Lüftungsverhalten ab und lässt dann ggf. einen Sachverständigen kommen, den im Falle von Falschlüften der Mieter zahlt.
Man kümmert sich m.E. einfach um sein Eigentum, wenn da der Schimmel los bricht. Schon aus purem Eigeninteresse.

Als Vermieter nutzt man erst einmal diverse Druckmittel auf seine Lage aufmerksam zu machen. Dazu gehören Mietminderung und ggf. Abmahnung des Vermieters, wenn er untätig ist/bleibt.

 
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