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Geschrieben von shinead am 16.01.2014, 15:53 Uhr

Mietfrage....... für eine Bekannte ohne Internet :) .. etwas länger

M.E. hätte sie die Vermieterin vor der fristlosen Kündigung Abmahnen sollen. Dann wäre die Sache hieb- und stichfest:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.4.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 182/06, lesenswert: Amtsgericht Duisburg-Hamborn, Urteil vom 17.2.2009, Aktenzeichen: 6 C 414/08).

Beim Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 9.7.2007 (Aktenzeichen 203 C 607/06) lag ein Luftgutachten vor, dass gefährliche Schimmelpilzsporen in der Atemluft bestätigte. Ein solches Gutachten reicht auch für eine fristlose Kündigung aus.

Ohne eines von beiden hätte ich mich niemals nicht darauf eingelassen.

Da die Familie aber einen Anwalt beauftragt hat, soll sich m.E. der darum kümmern. Um einen Rechtsstreit werden sie so m.E. nicht herum kommen.

 
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