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Geschrieben von muddelkuddel am 25.04.2015, 12:01 Uhr

umgangsrecht

ich würde deinen anwalt bevollmächtigen, den termin wahrzunehmen (nach rücksprache mit diesem, ob das überhaupt ohne deine anwesenheit möglich ist)
dann würde ich meine umgangsregelung (plus eventueller kompromisse) darlegen lassen.

ich denke, deine kooperation ist grundsätzlich wichtig, um deine wünsche auch durchzusetzen. geht die umgangsregelung vor gericht, wird dir dein "nichtmitmachenwollen" beim jugendamt natürlich negativ ausgelegt werden können, wenn du den termin einfach absagst.
also musst du auf jeden fall teilnehmen, ob persönlich oder über deinen anwalt, musst du den fragen!

LG

 
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