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Geschrieben von pauline-maus am 25.04.2015, 10:57 Uhr

umgangsrecht

entschuldigung...ich möchte das gespräch mit dem jugendamt nicht. das heisst die einladung möchte ich nicht annehmen.
ich werde montag dort anrufen ,höflich die einladung ablehnen und an meinen anwalt verweisen.
da ich auch diesem menschen( ex) nicht persönlich begegnen möchte.

meine frage ist also ob das so in ordnung ist ..

 
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