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Geschrieben von wolke76 am 25.04.2015, 11:07 Uhr

umgangsrecht

Steht denn was drin bzgl Verpflichtung? MUSST du kommen oder ist es eher ein Vorschlag für eine "gütliche" Übereinkunft?

Ich würde mit dem Schreiben zum Anwalt, der das sonst macht, gehen und fragen, wie du dich verhalten sollst. Wenn der Anwalt einmal einer involviert ist, macht es m.M. nach keinen Sinn den Termin im Alleingang abzusagen.

 
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