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von Nurit  am 25.04.2015, 13:48 Uhr

keinesfalls!

Wenn Du Dich in der Angelegenheit von einem Anwalt vertreten läßt, würde ich keinesfalls der Einladung des JA folgen. Sicher wissen die nicht, dass sich bereits ein Anwalt damit beschäftigt.
Anwälte sehen das (berechtigterweise )nicht gerne, wenn man sich vertreten läßt und dann im Alleingang irgendwelche Schritte unternimmt, die der Anwalt möglicherweise nie gemacht hätte. Dass Du Dich von einem Anwalt vertreten läßt, bedeutet, dass er in der Angelegenheit für Dich agiert.Der richtige Wg ist also unbedingt: Du rufst den Anwalt an und er entscheidet, ob und wie mit dem JA geredet wird.

 
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