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Geschrieben von pauline-maus am 25.04.2015, 10:38 Uhr

umgangsrecht

hallo,
da ich oft schon hilfe bezüglich dieses themas bekam , versuch ich es jetzt auch

kurzfassung der situation:

-ich und mein exehemann sind 2,5 jahre getrennt
-umgang wurde anfangs beim jugendamt durch einen " vertrag " festgelegt. damls war ich dumm und machte es so, wie es der kindsvater wollte. ( er wollte seine wochenenden kurzfristig mitteilen, seine ferien einen monat vorher mitteilen,bei krankheit das kind generell nicht nehmen, ....ect:) dieses modell war nicht lebbar
-ich schaltete anwältin ein , welche eine gerechte regelung aller 14 tage und ferienplanung mitteilte
-dies wurde/wird von der anderen seite nicht akkzeptiert. ich darf keinen urlaub buchen, er möchte seine zeiten selber festlegen,er möchte das ich alle termine spieltage oder freizeitgestaltung generell nicht in seine zeit lege...ect..

nun die frage: es besteht ja nun das mehrmals schriftl angebot des umgangs von meinem an seinen anwalt. keine reaktion von dieser seite. ich lebe dieses modell aber pünktlich u minitiös( er muss ja mitmachen)

nun hab ich heute eine einladung vom jugendamt zur planung des umgangs im briefkasten.was nun ? ich möchte das nicht noch mal mit dennen


danke euch

 
19 Antworten:

Re: umgangsrecht

Antwort von wolke76 am 25.04.2015, 10:54 Uhr

Formulierst du die Frage nochmal? Du möchtest nicht mit dennen???

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Re: umgangsrecht

Antwort von pauline-maus am 25.04.2015, 10:57 Uhr

entschuldigung...ich möchte das gespräch mit dem jugendamt nicht. das heisst die einladung möchte ich nicht annehmen.
ich werde montag dort anrufen ,höflich die einladung ablehnen und an meinen anwalt verweisen.
da ich auch diesem menschen( ex) nicht persönlich begegnen möchte.

meine frage ist also ob das so in ordnung ist ..

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Re: umgangsrecht

Antwort von wolke76 am 25.04.2015, 11:07 Uhr

Steht denn was drin bzgl Verpflichtung? MUSST du kommen oder ist es eher ein Vorschlag für eine "gütliche" Übereinkunft?

Ich würde mit dem Schreiben zum Anwalt, der das sonst macht, gehen und fragen, wie du dich verhalten sollst. Wenn der Anwalt einmal einer involviert ist, macht es m.M. nach keinen Sinn den Termin im Alleingang abzusagen.

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Re: umgangsrecht

Antwort von pauline-maus am 25.04.2015, 11:46 Uhr

danke dir, es handelt sich um eine einladung zur aushandlung des umganges.
den weg zm anwalt hätte ich sowieso gewählt. nur weiss ich nicht ob es besser waere persönl abzusagen, nicht das es mal heisst ich ignoriere solche dinge vom jugendamt

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Re: umgangsrecht

Antwort von muddelkuddel am 25.04.2015, 12:01 Uhr

ich würde deinen anwalt bevollmächtigen, den termin wahrzunehmen (nach rücksprache mit diesem, ob das überhaupt ohne deine anwesenheit möglich ist)
dann würde ich meine umgangsregelung (plus eventueller kompromisse) darlegen lassen.

ich denke, deine kooperation ist grundsätzlich wichtig, um deine wünsche auch durchzusetzen. geht die umgangsregelung vor gericht, wird dir dein "nichtmitmachenwollen" beim jugendamt natürlich negativ ausgelegt werden können, wenn du den termin einfach absagst.
also musst du auf jeden fall teilnehmen, ob persönlich oder über deinen anwalt, musst du den fragen!

LG

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Re: umgangsrecht

Antwort von shinead am 25.04.2015, 12:08 Uhr

Das liest sich so, als ob Dein Ex dem JA nichts vom Anwalt (und dessen Bemühungen) erzählt hat. Da Du den Anwalt mit der Vertretung Deiner Interessen im Bezug auf den Umgang beauftragt hast, wäre dieser sonst der richtige Ansprechpartner gewesen.

Ich würde am Termin teilnehmen. MIT Anwalt und Kopien der Akte an das Jugendamt.

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Re: umgangsrecht

Antwort von Mehtab am 25.04.2015, 12:43 Uhr

Hallo Pauline,

nimm doch den Termin mit deinem Anwalt wahr. Du willst doch gerade das Umgangsrecht neu aushandeln. Das ist genau das, was du doch willst.

Viele Grüße

Mehtab

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Re: umgangsrecht

Antwort von pauline-maus am 25.04.2015, 13:18 Uhr

Stimmt....recht habt ihr.an die variante mit anwalt dahin hab ich nicht mal gedacht. Manchmal ist man blind ,wenn man in der situation drinsteckt

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Re: umgangsrecht

Antwort von pauline-maus am 25.04.2015, 13:19 Uhr

Stimmt....recht habt ihr.an die variante mit anwalt dahin hab ich nicht mal gedacht. Manchmal ist man blind ,wenn man in der situation drinsteckt

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Re: keinesfalls!

Antwort von Nurit am 25.04.2015, 13:48 Uhr

Wenn Du Dich in der Angelegenheit von einem Anwalt vertreten läßt, würde ich keinesfalls der Einladung des JA folgen. Sicher wissen die nicht, dass sich bereits ein Anwalt damit beschäftigt.
Anwälte sehen das (berechtigterweise )nicht gerne, wenn man sich vertreten läßt und dann im Alleingang irgendwelche Schritte unternimmt, die der Anwalt möglicherweise nie gemacht hätte. Dass Du Dich von einem Anwalt vertreten läßt, bedeutet, dass er in der Angelegenheit für Dich agiert.Der richtige Wg ist also unbedingt: Du rufst den Anwalt an und er entscheidet, ob und wie mit dem JA geredet wird.

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Da man den Anwalt bezahlt...

Antwort von shinead am 25.04.2015, 15:22 Uhr

... darf man ihm auch gerne mal eine Marschrichtung vorgeben.

Ja, wahrscheinlich weiß das Jugendamt gar nicht, dass bereits ein Anwalt involviert ist. Wahrscheinlich hat der Ex eher dem Jugendamt gesteckt, dass die *böse Mutter* sich nicht mehr an die Vereinbarung hält.

Der Mandant darf und sollte sich immer selbst Gedanken machen welche Vorgehensweise er befürwortet. Der Anwalt darf und sollte natürlich pro und contra der Vorgehensweise aufführen, geht aber die Entscheidung des Mandanten mit.

Nur weil man einen Anwalt einschaltet, muss man sein Hirn noch lange nicht abschalten.

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Re: Da man den Anwalt bezahlt...

Antwort von Nurit am 25.04.2015, 17:09 Uhr

Darum geht es doch überhaupt nicht, aber jeder Anwalt möchte vorher eine Rücksprache, denn man tappt schnell mal in eine Situation, wo der Anwalt dann nix mehr machen kann.
Deshalb: vorher mit dem Anwalt absprechen, selbst dann kann man die Richtung vorgeben, aber eben mit juristischem Rat, der manchmal auf Fallstricke bei bestimmten Vorgehensweisen sieht, die man selbst vielleicht nicht im Blick hatte.

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Re: Da man den Anwalt bezahlt...

Antwort von Nurit am 25.04.2015, 17:09 Uhr

Darum geht es doch überhaupt nicht, aber jeder Anwalt möchte vorher eine Rücksprache, denn man tappt schnell mal in eine Situation, wo der Anwalt dann nix mehr machen kann.
Deshalb: vorher mit dem Anwalt absprechen, selbst dann kann man die Richtung vorgeben, aber eben mit juristischem Rat, der manchmal auf Fallstricke bei bestimmten Vorgehensweisen sieht, die man selbst vielleicht nicht im Blick hatte.

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Re: Da man den Anwalt bezahlt...

Antwort von pauline-maus am 25.04.2015, 18:04 Uhr

genau deswegen frage ich hier...manchmal tut man dinge ohne schlechte gedanken o über weiter darüber nachzu denken und dann ist es schwierig das wieder ins lot zu bringen....
also ich ruf erst mal meinen anwalt ( eigentlich anwältin;)) an und dann seh ich weiter

danke an alle

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Re: Da man den Anwalt bezahlt...

Antwort von shinead am 25.04.2015, 20:46 Uhr

Du hattest aber geschrieben : Du rufst den Anwalt an und er entscheidet, ob und wie mit dem JA geredet wird.

Den Anwalt muss man halt auch nicht alles entscheiden lassen, darum ging es mir.

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Re: umgangsrecht

Antwort von bobfahrer am 26.04.2015, 17:51 Uhr

Setzt euch an eine Tisch und klärt das unter "Eltern".

Zur Not mit Mediator.

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Re: umgangsrecht

Antwort von pauline-maus am 27.04.2015, 13:12 Uhr

leicht gesagt , wenn man die umstände nicht kennt.
wie mein vater der sagte wenn ich mir weh tat..."mensch das tut doch gar nicht weh..."

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ich kann dir den Rat meines Anwaltes geben

Antwort von Bengelengelmama am 27.04.2015, 17:54 Uhr

und der lautete...

versuchen Sie es erst einmal ohne Anwalt. Wenn keine Einigung zustande kommt können Sie sich immer noch an mich wenden und wir versuchen das ganze auf dem juristischem Weg.
ABER wenn es vor Gericht kommt, dann ist Ihr Standpunkt sicherlich besser, weil Sie versucht haben die Sache gütig zu klären und das ist zum Wohle des Kindes.

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Re: ich kann dir den Rat meines Anwaltes geben

Antwort von pauline-maus am 27.04.2015, 21:06 Uhr

danke,

leider läuft das chon 2 jahre. auf dem jugendamt war ich ( ich war ja gewillt, wer brauch schon stress)...
meine anwältin riet mir nun das freundlich abzusagen und kurz und knapp erklären warum.
tat ich und die sachbearbeiterin war sehr nett und verstand das. sie meinte sie müsse mir ein gespräch anbieten , weil er( mein ehemaliger mann) so einen aufstand gemacht hätte.
ja es könnte auch einfach

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