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Geschrieben von shinead am 25.04.2015, 15:22 Uhr

Da man den Anwalt bezahlt...

... darf man ihm auch gerne mal eine Marschrichtung vorgeben.

Ja, wahrscheinlich weiß das Jugendamt gar nicht, dass bereits ein Anwalt involviert ist. Wahrscheinlich hat der Ex eher dem Jugendamt gesteckt, dass die *böse Mutter* sich nicht mehr an die Vereinbarung hält.

Der Mandant darf und sollte sich immer selbst Gedanken machen welche Vorgehensweise er befürwortet. Der Anwalt darf und sollte natürlich pro und contra der Vorgehensweise aufführen, geht aber die Entscheidung des Mandanten mit.

Nur weil man einen Anwalt einschaltet, muss man sein Hirn noch lange nicht abschalten.

 
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