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Geschrieben von ALF0709 am 23.08.2014, 21:41 Uhr

Tja wir sagen unseren Mandanten am Telefon...

dass sie einen Vorschuss von 500,00 € mitbringen müssen. Was meinst du, wie schnell die erwähnen, dass sie BRH bekommen. Wir sagen aber auch offen, dass wir keine BRH-Mandate machen. Denn für eine Beratung über BRH bekommen wir gerade einmal 41,45 € und wenn die Beratung 2 Stunden dauert, völlig egal. Eine Beratung ohne Schein kostet mindestens das vierfache, wohlgemerkt die Stunde und ohne Mehrwertsteuer.

Und deine Klage macht nicht die Rechtsanwaltsfachangestellte (Sekretärin ist ja wohl das Allerletzte), sondern der Anwalt. Diktat, schreiben, korrigieren, ausfertigen dauert mindestens bei einer Scheidung 4 Stunden. Auf den Gerichtstermin muss sich der Anwalt vorbereiten indem er intensiv die Akte studiert.

Und wenn Deine Scheidung 3.000,00 € gekostet hat, liegt es daran, dass Du und Dein Ex sehr gut verdient habt. Denn der Streitwert aus dem sich die Gebühren berechnen, wird nach dem dreifachen Bruttoeinkommen der Eheleute berechnet.

Und ganz viele Anwälte müssen im Gegensatz zu anderen Studierten Taxi fahren, damit sie sich über Wasser halten. Insolvenzen werden immer mehr.

Wir haben auch schon mal jemanden, der auch erst am Ende des Gesprächs erwähnte, dass er dann BRH beantragt, zum Teufel gejagt. Da ging es nämlich um richtig viel Geld und da lassen wir uns bestimmt nicht mit 200 € abspeisen, die es nämlich gibt, wenn mehr als nur beraten wird.

 
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