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Geschrieben von kravallie am 22.08.2014, 11:08 Uhr

ich finde keinen anwalt

vll kann mir jemand weiterhelfen, ich brauche für das volljährige kind einen anwalt, der gnädigerweise auf beratungsschein arbeitet.
mittlerweilen habe ich 5 anwälte gefragt und 5x eine ablehnung bekommen, obwohl ich im inet las, dass ein anwalt verpflichtet ist, auf beratungsschein zu arbeiten.
wo kriegen denn die gegenhartz4bescheidklager ihre anwälte her?

vll kennt jemand jemanden, grossraum muc?

 
58 Antworten:

Re: ich finde keinen anwalt

Antwort von Zwurzenmami am 22.08.2014, 11:13 Uhr

ruf mal bei der Anwaltskammer an, die können Dir sagen, an wen Du Dich wenden kannst

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Re: ich finde keinen anwalt

Antwort von shinead am 22.08.2014, 11:18 Uhr

Geht es "nur" um Briefe schreiben?
Eine bissige Familienrechtlerin im Rhein Main Gebiet hätte ich...

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Re: ich finde keinen anwalt

Antwort von kravallie am 22.08.2014, 11:25 Uhr

ich weiß nicht, shinead, ob es sinnvoll ist, jemanden so weit weg zu beauftragen.....
zunächst gibt es zwei ganz konkrete fragen bzw anliegen, u.a. auch ob ich verpflichtet bin, die steuererklärung der letzten 3 jahre abzugeben.


ich hab jetzt mal die rak muc angeschrieben und hoffe auf schnelle antwort.
einen sozialdienst habe ich gestern fragen lassen, die kommen auch nicht in den pott.

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Re: ich finde keinen anwalt

Antwort von Sommerwind am 22.08.2014, 11:26 Uhr

Um welches "Sachgebiet" geht es?

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Re: ich finde keinen anwalt

Antwort von kravallie am 22.08.2014, 11:30 Uhr

familienrecht.
antwort auf anwalt der gegenseite, der den unterhalt neu berechnen will.

die anwältin gestern hat das nicht richtig verstanden, die hören nur beratungsschein und klappen das ohr zu.

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Re: ich finde keinen anwalt

Antwort von Sommerwind am 22.08.2014, 11:33 Uhr

Du hast Post ;-)

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Re: ich finde keinen anwalt

Antwort von Babsorella am 22.08.2014, 11:34 Uhr

Nach meiner Erfahrung ist es nicht unbedingt notwendig, einen Anwalt vor Ort zu beauftragen. Vieles kann man ja am Telefon oder per E-Mail machen. Die im Moment strittigen Punkte sollten doch so zu klären sein. Es gibt aber Mandanten, die haben es gern, sich am Tisch gegenüber zu sitzen. Falls Du/Dein Kind auch das persönliche Treffen schätzt, ist eine Anwältin im Rhein/Main-Gebiet wohl nicht geeignet. Ansonsten ist eine persönliche Empfehlung meist besser als auch ein Tipp über die Anwaltskammer.

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hmmmm

Antwort von kravallie am 22.08.2014, 11:45 Uhr

eine anwältin hatte ich schon in franken anfragen lassen, die meinte, es wäre besser vor ort.....

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Re: hmmmm

Antwort von Babsorella am 22.08.2014, 11:58 Uhr

Ich würde es wirklich davon abhängig machen, was Du/Dein Kind magst/mag. Ich bin selbst Anwältin (allerdings auf völlig anderem Rechtsgebiet) und ich habe viele Mandanten, die ich noch nie gesehen habe und die teilweise auch in meiner Stadt sind oder auch ganz woanders auf der Welt. Du könntest ja auch die von shinead empfohlene Anwältin kontaktieren und fragen, was aus ihrer Sicht besser ist.

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Re: Tipp über die Anwaltskammer

Antwort von Franke am 22.08.2014, 12:10 Uhr

Die Anwaltskammer kann ja sicher nicht sagen "Gehen sie zum Herrn Schmitt, der ist gut in Familienrecht".

Eine korrekte Auskunft, wie man auf das beschriebene Verhalten reagieren kann, wird es aber hoffentlich geben.

Allerdings würde man sich bestimmt fragen, wie engagiert einer tätig sein wird, der zur Bearbeitung genötigt wird.

Ein wenig kann auch das Jugendamt noch machen bis zum 21. Geburtstag des Kindes.

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Re: hmmmm

Antwort von kravallie am 22.08.2014, 12:12 Uhr

ja, so werde ich es machen, bzw habe bei shinead schon angefragt.
danke.


wie ist das denn tatsächlich, sind anwälte verpflichtet, auf beratungsschein zu arbeiten?
ich weiß daß die dann nur für ein appel und ein ei arbeiten, aber ich komme mir vor wie ein bettler.

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Re: Beratungsschein

Antwort von pivi am 22.08.2014, 14:44 Uhr

Hab grad meinen Mann gefragt, bekam kurze Antwort :Ja

Genauere Info heut Abend.

Lg

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ich habe erst einen gefunden nachdem

Antwort von Jeckyll am 22.08.2014, 17:42 Uhr

ich am Telefon gar nicht gesagt habe dass ich einen Beratungsschein habe. Nur so habe ich einen Termin bekommen (sagte ich dass die Vertretung über den Schein läuft hatten die Anwälte leider leider in den nächsten Wochen gar keine Zeit...).

Am Ende des ersten Beratungstermins habe ich dann das Schreiben mit dem Beratungsschein gezückt. Der Anwalt war nicht wirklich begeistert, aber als ich ihm gesagt habe dass man schlichtweg keinen Anwalt findet wenn man es vorher sagt konnte er mir nicht wirklich widersprechen.

Hoffe Du findest schnell einen guten Anwalt für euch.

Jeckyll

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Re: Frage Jeckyll

Antwort von Benedikte am 22.08.2014, 19:41 Uhr

Wie hat denn der Anwalt der das Mandat wahrgenommen soweit Du das beurteilen kannst? Hat er sich engagiert, fuehltest Du Dich gut vertreten, konntest Du bzw er deine Interessen durchsetzen?

Ich frage deshalb, weil ich ja selber Jura studiert habe und im Referendariat auch beim Anwalt war. Und der hatte mir gazn deutlich eingebimst, dass die Kanzlei ein Wirtschaftsunternehmen war und mir so Flausen ausgetrieben hat dass ich mich fuer jeden Mandanten absolut ins zeug legen wuerde und nichts unversucht lassen wuerde.

Du musst kaufmaennisch denken, hat er zu mir gesagt. Und vorgerechnet, was eine Anwaltsstunde kostet. Ueber die Unkosten wear ich entsetzt, es waren damals fuenf Anwaelte, 15 angestellte , deren gehalt erwirtschaftet werden musste, die Kanzlei, die angemietet werden musste, die Bueroausstattung, die geleast werden musste bis zum Kaffee und dem Wasser fuer die Mandanten.

Und das ist ja die Krux dieser Beratungsscheine, dass die Verguetung so niedrig ist, dass der Anwalt zusetzt. Und er muss ja wohl ein solches Mnadat annehmen und wenn man ihn so ueberlistet wie du es getan hat, bestuende bei mir die Sorge, eben aufgrund auch meiner Erfahrungen, dass der Anwalt nicht das Optimum und Maximum rausholt.

Und, ich bin jetzt zu lange weg aus der Materie, aber es gibt doch den Rechtsgrundsatz " nebis in idem", also dass man nicht zweimal in identischer Sache klagen darf. Sprich, wenn der Anwalt jetzt schludert und die Neuberechnung des Unterhalts durchgeht, dann kann das spaeter nicht mal mehr korrigiert werden, oder?

Das war im uebrigen einer der Gruende, warum ich nicht Anwaeltin geworden bin. Wenn die Leute gezahlt haben, habe ich jeden Quatsch gemacht, Klagen eingereicht, wo jeder Erstsemesterstudent gewusst haette, dass man auf die Nase faellt und dem unterlegenen Klaeger dann so Bloedsinn geschreiben wie "" Voellig unverstaendlich folgte uns das Gericht nicht"- waehrend ich bei PKH Dingen, wo es fuer die Mandanten um viel ging, bspw bei Hasuratsteilungen in mangelfaellen, wo man ueber alles streiten musste weil der Unterlegene nicht das Geld hatte, sich einen neuen zu kaufen. Und wenn oft die rede von der Zweiklassengesellschaft in der medizin ist, dann muss ich sagen, dass ich den bei den Anwaelten sehen.

Jedenfalls sehe ich die Gefahr der nachlaessigen Wahrnehmung des Mandats wenn man sich so einschleicht. Wobei mir auch, zugegebenermassen, nichts besseres einfaellt.

Benedikte

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Re: Frage Jeckyll

Antwort von Jeckyll am 22.08.2014, 22:19 Uhr

ja, ich habe den Anwalt "überlistet", aber was hätte ich tun sollen? Auf eine andere, ehrliche Weise war es mir schlicht nicht möglich einen zu bekommen, der mich vor Gericht vertreten hätte.

Meine "Klage" war aber recht simpel. Mein Ex zahlte keinen Unterhalt und sollte den Mindestunterhalt zahlen. Also einen Titel auf den Mindestunterhalt, den er durchaus bezahlen kann, mein Ex wollte es aber von einem Richter hören dass er zahlen muss (er dachte ich scheue den Weg vor Gericht).

"Arbeit" hatte mein Anwalt genau die eine Stunde die ich bei ihm im Büro war (auch das war keine ganze Stunde, im Prinzip nicht mal eine halbe. Es wurden die Daten notiert und gut ist), dann die Einreichung der Klage vor Gericht (also Schriftkram, den sicher eine niedriger bezahlte Sekretärin gemacht hat und nicht er mit einem sicher höherem Einkommen) und schließlich die viertel Stunde Gerichtstermin. Er musste sich in nichts hinein lesen oder vorberereiten (es gab nichts zum rein lesen und vorbereiten).

Der Richter machte nach Begrüßung und Aufnahme der Daten in der Verhandlung klar, dass der Ex den Mindestunterhalt zu bezahlen habe und ggf einen Nebenjob aufnehmen müsste und damit hat es sich). Denke das wusste auch der Anwalt, dass ein Titel über den Mindestunterhalt zu bekommen eigentlich reine Formsache ist (wie dieser umgesetzt wird ist dann ja etwas anderes).

Insofern habe ich den Anwalt mit meinem Beratungsschein ja nicht allzusehr Geschröpft aber das bekommen was ich für diesen Moment gewollt hatte.

Und wenn ich darüber nachdenke dass mich meine Scheidung fast 3000 Euro gekostet hat und der Anwalt (gleiche Kanzlei, aber anderer Anwalt) ebenso nur eine Stunde Beratung, die Einreichung der Scheidung vor Gericht und zwanzig Minuten Gerichtstermin wahrnehmen musste (auch hier gab es nichts zum rein lesen, es gab keine Gütertrennung, keinen Zugewinnsausgleich, keine Unterhaltsansprüche, keine Sorgerechtsgeschichte, nicht mal einen Versorgungsausgleich) finde ich das einen stolzen Stundenlohn. Auch wenn man innerhalb einer Kanzlei sicher hohe Nebenkosten hat. Am Betteltuch muss sicher kein Anwalt nagen wenn er hin und wieder eine "unrentable" Sache mit Bertaungsschein macht.

Einen richtigen "Killerhund", der sich wirklich für seinen Mandanten ins Zeug legt wird man auf Beratungsschein niemals bekommen, das dürfte jedem klar sein

Jeckyll

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ich musste jetzt handeln....

Antwort von kravallie am 23.08.2014, 10:05 Uhr

....nachdem gestern ein zweiter brief kam, in dem wegen einer erbetenen fristverlängerung gestritten werden will.

im käseblatt war eine annonce einer anwältin, die für 50€ eine erstberatung versprach. dort habe ich am mo einen termin. wenn die einigermassen nett zu mir ist, soll sie meine mallegeschichte auch noch übernehmen, das zahlt die rechtsschutz. vll ködert das.


ich habe auch schon genug an anwälte gezahlt und finde es unfassbar, daß scheinbar nur reiche leute zu ihrem recht kommen. oder versicherte.
wohlweißlich ist aber familienrecht nicht versicherbar, sonst wäre ich es längst.
bei meinem letzten familienrechtsstreit hat sich der anwalt auch nicht überarbeiten müssen, ich habe diverse briefe vorformuliert und er hat nur auf emotionen verzichtet.

für die gesetze/gebühren kann ich nichts, ich habe sie nicht gemacht, aber ich bin zu alt um mich widerspruchs- und ahnungslos zu beugen.

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Re: ich finde keinen anwalt

Antwort von Mariandl am 23.08.2014, 12:01 Uhr

Ich würde mich Babsorella anschliessen! Es ist nicht zwingend notwendig, einen Anwalt vor Ort zu wählen-auch nicht in familienrechtlichen Angelegenheiten!

Es ist schade, dass hier scheinbar einhellige Meinung ist, gute Anwälte arbeiten nicht auf Beratungshilfeschein. Ich kenne einige, die machen auch für finanziell schwache Menschen sehr gute Arbeit. Das sie sich "auf Beratungshilfe nicht so reinhängen" kann ich absolut nicht bestätigen. Vielleicht kann nämlich genau dieser Mandant beim nächsten Mal regulär zahlen und er sucht erneut deine Hilfe, weil du ihn, auch in einer finanzielle schwierigen Situation, gut beraten hast.

Ich finde es eher erstaunlich, dass man einem Anwalt "Zahlungswillen" vortäuscht, um ihm anschließend den Beratungsschein entgegenzustrecken. Es gibt auch so etwas wie ein Vertauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten...
Für dich Kravallie freut es mich jedenfalls, dass du jemanden gefunden hast, der dir hilft!
Manchmal geben sich nämlich genau solch vermeintlich kleine Kanzleien viel Mühe, da sie den Menschen sehen und keine bloße Nummer!

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Re: ich finde keinen anwalt

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.08.2014, 13:21 Uhr

Was rätst Du denn dann, wenn man 10 Anwälte angerufen hat und alle beim Erwähnen des Beratungsscheins spontan keine Zeit mehr haben? Da nützt es Vallie oder Jeckyll doch gar nichts, daß man durch Verheimlichen dieser Tatsache das Vertrauensverhältnis stört. Außerdem: Wenn der durchschnittliche Anwalt gerne und ohne Qualitätsverlust auch auf PKH arbeitet, dann dürfte es ihm doch egal sein, daß man dieses unwichtige Detail am Telefon vergessen hat zu erwähnen.

Ich habe hier ein vergleichbares Dilemma: Keiner mag meinen Ex auf Unterhalt verklagen. Ich habe sogar Verständnis, denn da mein Ex im Ausland wohnt, muß der Anwalt tatsächlich in Vorleistung gehen für Beträge, die von der PKH nicht abgedeckt werden. Das eigentlich zuständige Jugendamt macht einen auf toten Käfer (und kennt nicht mal die richtigen Anlaufstellen). Recht haben und Recht bekommen.....

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Ich finde das jetzt kein "Übetlisten" in dem Sinne...

Antwort von MM am 23.08.2014, 13:35 Uhr

... - es ist auf jeden Fall NICHT "fieser" als die Masche, dass auf einmal alle keine Zeit bzw. keinen Termin frei haben, sobald man diesen Beratungsschein erwähnt. Man hat ja nicht behauptet, man hätte keinen, sondern zückt ihn halt erst später. Was sollte man denn sonst machen???

"Recht nur für Reiche" ist ja wohl völlig inakzeptabel!!! Und was dir damals eingebläut wurde, finde ich auch zum K... Kann verstehen, dass dich das abgeschreckt hat.

Ich bin trotz Psychologiestudium auch nicht Psychologin geworden, weil mir vieles an Herangehensweisen und Praktiken nicht gefallen hat, was ich mir ganz anders vorgestellt hätte...

Wobei es ja auch durchaus "gute" Psychologen wie auch "gute" Rechtsanwälte gibt, also "gut" im Sinne von "für den Menschen engagiert" und nicht nur, um zu verdienen oder eine Maschinerie am Laufen zu halten.... etc. Vielleicht wärst du eine von diesen engagierten Anwältinnen geworden? Naja, klar ist das Spekulation, ich weiss... ;-)

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Re: ich finde keinen anwalt

Antwort von kravallie am 23.08.2014, 13:52 Uhr

seufz, ich war auch so idealistisch zu denken, ach, dann such ich mir einen fachanwalt für familienrecht und fertig. meine nachbarin ist auch schon zweimal für beratungsschein arbeitsrechtlich tätig geworden, einmal außerordentlich erfolgreich. dafür habe ich sie in zwei anderen fällen aber auch normal bezahlt. münchennormal. sie lehnte dieses mal sofort ab, weil sie sich komplett auf arbeitsrecht spezialisiert hat und sich bei den ständigen änderungen im familienrecht nicht auskennt.
das verstehe ich.

am besten man "zieht" sich das eigene kind als anwalt, da kann man davon ausgehen, daß es das free of charge macht.
eine chance habe ich da noch.

stt, wenn es dann soweit ist, kommst!

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Re: ich finde keinen anwalt

Antwort von Mariandl am 23.08.2014, 14:00 Uhr

Ja, da hast du natürlich vollkommen Recht.
Ich möchte Jeckyll und Kravallie auch keinesfalls angreifen. Sie waren in Nöten und keiner hat ihnen geholfen-da ist ihr Handeln natürlich verständlich.
Es ist jedenfalls schade, dass die Beiden diese Erfahrung machen mussten und scheinbar nicht die Einzigen sind...

Ich sage auch nicht, dass Anwälte gern auf Beratungshilfe arbeiten. Ich sage nur, dass ich einen Qualitätsverlust so nicht bestätigen würde.

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Re: hmmmm

Antwort von Clivi8 am 23.08.2014, 20:29 Uhr

jeder Anwalt darf sich seine Mandate selbst aussuchen, es ist niemand verpflichtet, ein Beratungshilfemandat anzunehmen... Unterhaltsberechnung kann umfangreich sein, wenn ein Anwalt es sich aussuchen kann, wird er sicher für die ganze Sache nicht nur 121 Euro bekommen wollen, sondern gern nach Streitwert abrechnen... kann man wohl auch keinem verdenken, auch wenn es unschön für diejenigen ist, die auf die Beratungshilfe angewiesen sind

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Tja wir sagen unseren Mandanten am Telefon...

Antwort von ALF0709 am 23.08.2014, 21:41 Uhr

dass sie einen Vorschuss von 500,00 € mitbringen müssen. Was meinst du, wie schnell die erwähnen, dass sie BRH bekommen. Wir sagen aber auch offen, dass wir keine BRH-Mandate machen. Denn für eine Beratung über BRH bekommen wir gerade einmal 41,45 € und wenn die Beratung 2 Stunden dauert, völlig egal. Eine Beratung ohne Schein kostet mindestens das vierfache, wohlgemerkt die Stunde und ohne Mehrwertsteuer.

Und deine Klage macht nicht die Rechtsanwaltsfachangestellte (Sekretärin ist ja wohl das Allerletzte), sondern der Anwalt. Diktat, schreiben, korrigieren, ausfertigen dauert mindestens bei einer Scheidung 4 Stunden. Auf den Gerichtstermin muss sich der Anwalt vorbereiten indem er intensiv die Akte studiert.

Und wenn Deine Scheidung 3.000,00 € gekostet hat, liegt es daran, dass Du und Dein Ex sehr gut verdient habt. Denn der Streitwert aus dem sich die Gebühren berechnen, wird nach dem dreifachen Bruttoeinkommen der Eheleute berechnet.

Und ganz viele Anwälte müssen im Gegensatz zu anderen Studierten Taxi fahren, damit sie sich über Wasser halten. Insolvenzen werden immer mehr.

Wir haben auch schon mal jemanden, der auch erst am Ende des Gesprächs erwähnte, dass er dann BRH beantragt, zum Teufel gejagt. Da ging es nämlich um richtig viel Geld und da lassen wir uns bestimmt nicht mit 200 € abspeisen, die es nämlich gibt, wenn mehr als nur beraten wird.

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Re: Tja wir sagen unseren Mandanten am Telefon...

Antwort von Silvia3 am 23.08.2014, 21:50 Uhr

... und da findet Ihr Mandanten??? Zu so einem unseriösen Anwalt würde ich nicht gehen. Üblich ist, dass man eine Rechnung bekommt und diese dann zahlt. Über Geld wird vorher nicht gesprochen, außer der Mandat fragt, was die Beratung kostet.

Wie stellt sich Dein Arbeitgeber das eigentlich vor, wer die nicht so wohlhabenden Mandanten betreuen soll? Oder gibt es nur noch Recht für Reiche?

Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass Dein Beitrag echt ist, oder ich bin zu gut für diese Welt.

Silvia

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Re: Besser Taxi fahren als

Antwort von Franke am 23.08.2014, 21:56 Uhr

auf Beratungsschein arbeiten?

Kann man so zu Mandanten kommen?

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Re: Frage Jeckyll

Antwort von Nikas am 23.08.2014, 22:04 Uhr

benedikte, es gibt auch Anwälte, die sich auch "nur" für den Beratungsschein ins Zeug legen, genauso wie sonst.
Wahrscheinlich bloß nicht in muc, wo man ja mit dem Jaguar ins P1 oder Schumann´s fahren muss, oder in anderen ähnlich elitären Regionen.

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Re: Frage Jeckyll

Antwort von Mariandl am 23.08.2014, 22:12 Uhr

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Re: ich finde keinen anwalt

Antwort von Nikas am 23.08.2014, 22:28 Uhr

kravallie, ich drück Dir die Daumen! also alle beide für die beiden Fälle.
Dass so rigoros abgewimmelt wird, ist mir aus der niederelitären Region echt unbekannt..... ;-)

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Re: ich finde keinen anwalt

Antwort von Häckse am 23.08.2014, 22:53 Uhr

Hallo kravallie,
ich habe die anderen Beiträge nicht gelesen und ich weiß auch nicht, ob es in Bayern ähnlich ist wie hier, aber bei uns würde ich Dich zu dem Amtsgericht Deines Wohnsitzes schicken. Dort wird eine Liste geführt, welche Anwälte PKH-Mandate übernehmen. Dazu muss hier jeder Rechtsanwalt vor der Vereidigung eine Erklärung abgeben.
Außerdem gibt es - ich glaube, einmal in der Woche - einen Beratungshilfetag. Da kann jeder hinkommen. Vorher muss man beim Amtsgericht die Beratungshilfeberechtigung bescheinigen lassen, dann kann man einfach ohne Termin dort hingehen und ein Anwalt guckt sich die Sache an und gibt eine erste Einschätzung ab.

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Es ist mehr als üblich

Antwort von ALF0709 am 24.08.2014, 8:54 Uhr

das Anwälte Vorschüsse nehmen. Dies ist der immer mehr abnehmenden Zahlungsmoral der Leute geschuldet. Du bekommst ja eine Rechnung, da wird dann auch der gezahlte Vorschuss in Abzug gebracht. Über die Vorschusszahlung bekommst du eine Quittung. Diese wird auch ganz normal als Einnahme gebucht. Also wir müssen darauf auch Steuern zahlen. Wo ist das unseriös?

Wir hatten es jetzt gerade erst wieder. Da waren wir einmal sozial. Mandantin kam, hatte Kündigung erhalten, war aber schwanger, AG nahm Kündigung nicht zurück, wollte Kündigungsschutzklage. Kein Vorschuss genommen. Einen Tag nachdem sie da war meldete sie sich und sagte, AG hat Kündigung nun doch zurückgenommen, keine Kündigungsschutzklage. Und??? Jetzt laufen wir unserem Geld hinterher. Die Dame geht nicht mehr ans Telefon, auf Schreiben wird auch nicht mehr reagiert. Wird wohl auf Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung hinauslaufen, ob bei ihr was zu holen ist, ist zu bezweifeln.

Und ja, wir bekommen so Mandanten. Denn wer wirklich zahlen will, zahlt auch den Vorschuss.

Wenn die Mandanten anrufen und einen Termin wollen, sagen wir gleich, sie müssen aber 500,00 € Vorschuss mitbringen. Wer nicht zahlen will, sagt ne danke. Alle anderen nehmen das in Kauf.

Und wo sind 41,45 € für eine Beratung (nie unter 1 Stunde, alles andere ist gelogen, da Anwälte sich auch erstmal in die Sache einlesen müssen) rentabel? Und da macht es auch nicht die Masse.

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Clivi

Antwort von kravallie am 24.08.2014, 11:15 Uhr

genau den satz mit der umfangreichen unterhaltsberechnung hat mir die letzte anwältin auch runtergebetet.
sie SOLL den unterhalt aber gar nicht berechnen, das macht schön der gegenanwalt gegen honorar, das der unterhaltsverpflichtete lieber für eine anwaltsamateuse, die briefe nicht mal per einschreiben oder per boten schickt und die gezahlte unterhatssumme falsch beziffert hat, ausgibt, als für die ausbildung auch seines kindes....
es hört einfach keiner richtig zu, wenn er beratungsschein hört.
ich hoffe, das wird morgen anders sein und die gnädige anwältin leiht mir für 50€ erst mal vollumfänglich ihr ohr.

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häckse

Antwort von kravallie am 24.08.2014, 11:19 Uhr

das wird dann der letzte schritt sein, denn ich, bzw mein kind machen wird und der termin morgen unbefriedigend verläuft.

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oha.....da muss ich mich erst mal ganz fest auf die Finger setzen

Antwort von Jeckyll am 24.08.2014, 12:27 Uhr

dass die Kosten einer Scheidung sich nach dem Streitwert richten und wie dieser berechnet wird ist mir durchaus klar. Ich habe ja auch nicht gesagt, dass die Kosten auf "betrügerische" Art und Weise fest gesetzt wurden. Die Kosten der Scheidung konnte mir aufgrund unserer Einkommen auch gleich genannt werden.

Aber dass die Kanzlei, also Anwalt und Rechtsanwaltsfachangestelle (dass dies ein eigener Beruf ist weiß ich auch, aber ist die Ausbildung so viel höher und schwieriger und das Gehalt so viel besser dass man es als Allerletztes(!) sieht wenn man die korrekte Berufsbezeichnung nicht nennt?) vier Stunden Arbeit mit meiner Scheidung hatte wage ich schwer zu bezweifeln. Ich habe ja eine Abschrift der Einreichung der Scheidung beim Gericht bekommen. Ebenso eine Abschrift der Bitte der Kanzlei mit Verschiebung des ersten Gerichtstermins, weil der Anwalt zu diesem Zeitpunkt einen anderen Prozess hatte. Insofern gehe ich davon aus, dass ich eine Abschrift JEDEN geschriebenen Antrags oder Briefes bekommen hätte.
Also war es Arbeit von nicht mal einer Stunde in der der die Daten aufgenommen wurde, zwei Anträge/Briefe an das Gericht geschrieben wurde (beide nur wenige Zeilen, bei der Einreichung der Scheidung gehe sich sogar davon aus dass es für "Standartscheidungen" auch ein fertiges "Standartschreiben gibt" und den Gerichtstermin selbst. Dass der Anwalt sich in NICHTS hineinlesen musste weiß ich deswegen weil es KEINE Unterlagen zum reinlesen gab. Es gab nichts weiter zu regeln. Unterhalt der Kinder war bereits geklärt. Mein Ex und ich hatten beide erklärt auf sämtliche Zugewinn- UInterhalts- und Versorgungsausgleichszahlungen zu verzichten. Selbst den Antrag bei der Rentenkasse zur Berechnung eines evtl. Versorgungsausgleichs hatten wir selbst gestellt (ich wüsste gar nicht ob so was von einem Anwalt gemacht oder gelesen wird, meiner hatte keine Kopie davon und fragte auch nicht nach der Berechnung).

Also was hätte der Anwalt denn bei meiner Scheidung lesen oder überprüfen sollen? Meine Akte bestand aus wenigen Bättern Papier auf denen nichts nennenswerte hätte stehen können.

Dazu kommt der Gerichtstermin von 20 Minuten.

Macht also Arbeit von nicht mal drei Stunden (mit Fahrzeit von der Kanzlei zum Gericht). Dafür 3000 Euro zu bekommen ist ein sehr fairer Stundenlohn, deswegen meine ich ja auch dass die Unterhaltsklage einige Jahre zuvor (von der gleichen Kanzlei) diese nicht in den Ruin getrieben hat obwohl diese damals auch Schein lief...

Und vielleicht kannst Du mir als offensichtliche Fachperson ja sagen wie Menschen die keine 500Euro haben, sondern eben nur einen Schein sich den Unterhalt für ihre Kinder oder eine andere Sache erstreiten können wenn Anwälte diese Menschen nicht verteidigen? Pech gehabt, lieber Hartzer, liebe Alleinerziehende, liebe kinderreiche, lieber Arbeitslose? Wer kein Geld hat, hat auch kein Recht darauf Recht zu bekommen?

Jeckyll

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ohne Schuss kein Jus

Antwort von Benedikte am 24.08.2014, 13:10 Uhr

hiess es- ohne Vorschuss keinen Finger krumm, sonst kriegt man sei Geld nie. Ausser bei Geschaftsmandanten.

Du schaetzt mich da leider zu positiv ein. Es war bei mir im Gegenteil leider so, dass ich die Notwendigkeit fuer ein solches Verhalten gesehen habe. Stets mehr.Einfach, um selber existieren zu koennen. Ich wundere mich manchmal, dass so oft ueber gerechten Lohn und Mindestlohn gesprochen wird, dieser gefordert wird, aber man von manchen Berufsgruppen, Aerzten und Anwaelten zumeist, selbstverstaendlich erwartet, dass sie fuer weniger oder gar nichts arbeiten oder zusetzen. Das machen Liebling Kreuzberg oder Edel und Starck und die Sachsenklinik oder der Bergdoktor, im realen Leben sieht es anders aus. Ist Dir das Wort Anwaltsproletariat ein Begriff? Mandate und Arbeit ohne Ende, aber aufstocken mit Hartz 4.

Ansonsten verstehe ich das Dilemma, ich haette nur eben Sorge, dass der Anwalt dann nicht alles rausholt. Weil eben, wie jemand es unten so treffend nannte, die Anwalt-Mandant Beziehung gestoert sei.Ich haette Sorge, gerade in so einem Fall, dass einfach der Formularvordruck Klageabweisung gezogen wuerde, die Daten eingegeben wuerden und ab ans Gericht, sich einverstanden erklaeren mit schriftlichem Verfahren und Urteil abwarten. Das waere dann relativ stressfrei und einer halben Stunde erledigt. Nur, ich habe damals nateurlich immer die Mandanten getroffen. Man kann sich bei Laien ja nicht drauf verlassen, dass die alles wichtige von sich aus sagen, eben weil sie vieles juristisch nicht einordnen koennen. bspw. die Eingruppierung in der Duesseldorfer Tabelle waR odt falsch weil irdenein Schluderanwalt einfach nur die Einkommengruppe beruecksicht hatte. Ich habe IMMER gefragt, wieviel Unterhaltsberechtigte es gibt, welche sonstigen unterhaltsdefinierenden Faktoren und habe so oft die Gruppe aendern koennen. Die Tabelle geht ja von zwei Kindern und einer Frau aus, die Unterhalt kriegen, ich konnte oft fuer unsere Mandanten mehr Unterhalt rausholen, auch widerklagend, weil ich wusste, es geht hier mehr. Oder ich habe genau nach dem Einkommen gefragt, viele gehen ja nur nach dem normalen gehalt. Einmal war ein Vater aber Hobbyfussballer, Oberliga, und bezog vom Verein soviel Geld regelmaessig dass das den Unterhalt erhoehte. Da waere die Mutter nie draufgekommen, die wusste nur, dass ihr Ex Dussball spielte. Ich habe mich dann sofort festgebissen, nach dem verein gefragt, rausgekriegt dass da geld floss *bei der Spielklasse kein Wunder)- aber ich hatte eben einen Wahnsinnsfragenkatalog, den ich in mehreren persoenlichen gesprachen abgearbeitet habe.Weiss nicht, wie man das im schriftlichen Verfahren abarbeiten soll, empfinde das Unterlassen der Sachverhaltsaufklaerung aber als schludrig. Danach meine Ergebnisse dem Anwalt gezeigt, der mir regelmaessig noch Tips und verbesserungen gezeigt hat, ich habe die Mandanten wieder einbestellt ( der Anwalt hat premium Kunden firsy class behandelt, ich hatte andere, bin aber in der Arbeit immer ueberwacht worden und man hat sich oft bei mir bedankt.Tit jetzt keiner, wenn ich Vorlagen oder reden schreibe, da reicht das Gehalt dann .Und es war wahnsinnig zeitintensiv- es war mir als kinderloeser referendarin recht weil es mir den Weg wies, mit Familie, NEVER.

Aber jeckyll sagte ja, dass alles absolut problemlos lief.

Was machst Du denn beruflich, als nichtpraktizierende Psychologin?

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@Benedikte...

Antwort von MM am 24.08.2014, 14:41 Uhr

... zu deiner Frage: Ich hab ja nicht nur das studiert, sondern damals noch umgeschwenkt Richtung Gesellschaftswissenschaften und v.a. Sprachen - jetzt arbeite ich halt in dem Bereich (momentan Übersetzen, Dolmetschen, Deutschunterricht hier in Tschechien - erwachsene Studenten)...

Und bei dir? Was machst du genau, so als Juristin? (Sorry fallls du es früher schriebst und ich es vergessen habe... )

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Also dann bist du die einigste Mandantin in der Kanzlei...

Antwort von ALF0709 am 24.08.2014, 17:33 Uhr

des Anwalts??? Denn nur dann nimmt er deine Akte in die Hand und weiß sofort um was es geht. Wenn du nicht die einzigste Mandantin der Kanzlei bist, muss der Anwalt sich selbstverständlich erst in die Akte einlesen. Nicht nur in die Schriftsätze, sondern auch in die Notizen, die er sich selbst gemacht hat (er muss sich welche gemacht haben, sonst könnte er den Antrag nicht stellen) oder auch in die Unterlagen, die du abgegeben hast. Zu gut deutsch, er muss sich auf den Termin vorbereiten. Täte er das nicht, sitzt er im Termin und weiß gar nicht, worum es geht.

Die Rechtsanwaltsfachangestelltenausbildung ist sehr viel höherwertiger als die Sekretärinnenausbildung. Denn Rechtsanwaltsfachangestellte bearbeiten die Akte oft ohne die Anwälte. Die setzen lediglich ihre Unterschrift drunter. Das bekommen die Mandanten gar nicht mit. Sekretärinnen können das gar nicht.

Ich finde es immer lustig wenn unwissende Menschen schreiben, ach das hat doch keine Zeit gekostet. Das ist doch alles Standard. Falsch, es gibt keine Textbausteine für welchen Antrag auch immer. Diese Anträge sind immer individuell. Und 4 Stunden für eine einfache Scheidung ist schon wenig kalkuliert. Und Dein Anwalt wird sicherlich die Berechnungen der Rententräger noch einmal überprüft haben, denn er haftet, wenn sie falsch sind.

Du musst im Übrigen zwischen Beratungs- und Prozesskostenhilfe unterscheiden. Beratungshilfe ist wirklich nicht sehr lukrativ. Da kommen die Leute, lassen sich zwei Stunden beraten und der Anwalt bekommt dafür wie schon geschrieben 41 €. Prozesskostenhilfe da bekommt der Anwalt bis zum einem Streitwert von 4.000,00 € das gleiche Geld, wie wenn der Mandant zahlen würde. Damit sind Scheidungen, Unterhalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc. sehr lukrativ für die Anwälte.

Man kann übrigens seit Januar den BRH-Schein auch nicht nur bei Anwälten, sondern auch bei der Verbraucherzentrale etc. einsetzen. Das ist geändert worden. Vielleicht nehmen die einen eher.

Es wäre schlimm, wenn sich die Anwälte die Mandanten nicht aussuchen dürften. Zu uns kam letztens einer, der war gerade aus dem Knast entlassen worden. Hatte seine Strafe wegen Kindesmissbrauchs abgesessen und nun wurde ihm erneut Kindesmissbrauch vorgeworfen. Wir haben den zum Teufel gejagt. Obwohl das sehr gutes Geld gewesen wäre. Oder hätten wir den auch nehmen sollen weil doch jedes ach so armes Männlein ein Recht auf einen Anwalt hat???

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Re: Also dann bist du die einigste Mandantin in der Kanzlei...

Antwort von Strudelteigteilchen am 24.08.2014, 19:27 Uhr

Öhmm, Dein Rechtsverständnis läßt deutlich zu wünschen übrig.

Selbstverständlich hat auch der Kinderschänder das Recht auf einen Anwalt. Wenn Ihr Euch zu fein dafür seid, wird das gute Geld ein Pflichtverteidiger einsacken - irgendwer bekommt es auf jeden Fall.

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Re: ohne Schuss kein Jus

Antwort von Mariandl am 24.08.2014, 20:24 Uhr

Du hast das Dilemma sehr gut zusammengefasst...

Gerade zu Beginn der beruflichen Laufbahn steckt man noch voller Ideale- egal ob zB. als Arzt oder eben Rechtsanwalt. Man möchte seinen Job gut machen; den Menschen mit seinem Wissen helfen und damit Geld verdienen. Die Realität holt einen jedoch schnell ein...

Ein Laie sieht, gerade in solchen Berufen, nicht, was dahinter steckt. Die lange, arbeitsreiche Ausbildung, die Examina... Geistige Arbeit wird weniger honoriert und ist vermeintlich weniger wert- bei einem Handwerker sieht man am Ende des Tages sein Werk. Beim Rechtsanwalt meist nicht.

Aber auch der muss sein Geld verdienen und kann sich seine Mandanten nicht immer aussuchen. Sonst kann er seinen Laden schnell wieder zu machen. Die immensen Kosten laufen nämlich weiter.

Daher merkt man auch recht schnell, ob man in dem erlernten Beruf überhaupt richtig ist, oder eben nicht! Die Zahlungsmoral ist generell schlecht- aus welchen Gründen auch immer.
In einigen Rechtsgebieten ist ein Vorschuss unausweichlich und keinesfalls unseriös.

Man kann sich wohl abschließend glücklich schätzen, wenn man überhaupt die Möglichkeit hat, Beratungshilfemandate abzulehnen, oder, idealerweise, eben auch anzunehmen. Denn den wenigsten Anwälten rennen wohl nur zahlungsbereite und solvente Mandanten die Bude ein...

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Re: Also dann bist du die einigste Mandantin in der Kanzlei...

Antwort von kravallie am 24.08.2014, 22:00 Uhr

alf hat schon mehrfach eindrucksvoll arroganz bewiesen. das kann er/sie gut.
wahrscheinlich hat sie/er gar nichts zu entscheiden und kann einfach nur froh sein, dass sie/er als angestellte ihre taler pünktlich auf dem konto hat.
auch wenn das sehr viel weniger ist, als der hohe herr verdient.

mein mitleid mit anwälten hält sich in grenzen, ich hadere mit dem rechtssystem, für manche dinge MUSS man einen anwalt haben, der sich dann das geld einsackt.....
das leben ist nicht fair.

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@kravallie

Antwort von Jeckyll am 24.08.2014, 22:08 Uhr

Ich kann dir nur in jedem deiner Worte uneingeschränkt "Recht geben" (diese Floskel passt zum Thema wie das Haar in der Suppe)

Jeckyll

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Re: @kravallie

Antwort von kravallie am 24.08.2014, 22:29 Uhr

ich bin sowas von angefressen langsam, nicht nur die bleeden spanier sind sauarrogant, sondern auch deutsche rechtsanwälte mitsamt dem personal.
ich habe mal bei ebay eine verkäuferin angezeigt, weil ich bezahlt habe und sie nicht geliefert hat. da mußte ICH dann beweisen, daß MEIN geld nicht auf IHREM konto gutgeschrieben wurde. darf natürlich nur ein anwalt....
die schuld wurde erwiesen, die alte hatte pi, ich schaute mitsamt dem anwaltshonorar ins röhrchen, hatte keine beratungsschein, aber das anwaltshonorar am hals.
immer noch übrigens, denn nach der pi is ja alles cremig.



simple scheidung hab ich auch schon durch. 2800 dm damals. keine kinder, notarkosten exclusiv, versorgungsgedöns selbst vorbeigebracht. dieser anwalt hatte wohl mitlleid mit mir gehabt und nur 100dm für die erstberatung genommen. leider ist er verstorben.

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Re: Also dann bist du die einigste Mandantin in der Kanzlei...

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.08.2014, 5:45 Uhr

Ich hätte es wissen müssen: Wer von "einzig" einen Superlativ bildet, kann nicht die hellste Kerze auf der Torte sein.

Ich hadere auch. Aber erst nach meinem Urlaub :-)

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Re: Also dann bist du die einigste Mandantin in der Kanzlei...

Antwort von ALF0709 am 25.08.2014, 7:43 Uhr

Tja sorry ich bin nur ne dumme Ossi. Da bildet man den Superlativ von einzig.

Aber ka... du erstmal dahin, wo ich schon hingesch... habe, dann kannste auch wieder dir ein Urteil bilden.

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Schöne Theorie

Antwort von ALF0709 am 25.08.2014, 7:47 Uhr

Weil Anwälte ums Überleben kämpfen sind sie arrogant. Ne ist schon klar.

Ich bin heilfroh, dass wir BRH-Mandate zum Teufel jagen, dann müssen wir uns nicht mit solchen Weisheiten rumschlagen.

P.S. Für eine Scheidung kann man keine Erstberatung nehmen. Scheidung ist gerichtlich, Erstberatung ist nur für BERATUNG (wie das Wort schon sagt). Also überlege, bevor du so einen Blödsinn schreibst.

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Re: Also dann bist du die einigste Mandantin in der Kanzlei...

Antwort von Leena am 25.08.2014, 8:53 Uhr

Und was MEINT der Superlativ von einzig??? Was hat der, was einzig nicht hat? Ich glaube ja nicht mal, dass es was mit "dumm" zu tun hat, aber es ist so respektlos gegenüber der armen Sprache!

Was Du damit sagen willst, dass Du gut darin bist, große Haufen zu schei.en, erschließt sich mir allerdings auch nicht.

Immer die armen Fäkalien...

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ossiherzi

Antwort von kravallie am 25.08.2014, 9:54 Uhr

zu der zeit bist du wahrscheinlich noch trommelnd auf der suche nach Bananen gewesen, als ich bzgl trennungsunterhalt einen Anwalt zur Beratung aufgesucht habe, dem ich dann auch die komplette Scheidung "übergeben" habe. weil er so nett war.

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Re: Also dann bist du die einigste Mandantin in der Kanzlei...

Antwort von Häsle am 25.08.2014, 10:29 Uhr

Danke, jetzt habe ich endlich einen guten Grund, mein Mädel aufs Gym zu prügeln. Und dann ins Jura-Studium.
Der Bub muss dafür nur Automechaniker werden, oder wie das heutzutage heißt.

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Herrje

Antwort von Mariandl am 25.08.2014, 13:44 Uhr

Ist das dein Niveau in eurer Kanzlei?

Wenn du dich hier als Anhänger der Anwaltschaft mit solch verbalen Entgleisungen repräsentierst, wundert mich nicht, dass einige eine schlechte Meinung von diesem Berufsbild haben...

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Ach weißt du...

Antwort von ALF0709 am 25.08.2014, 14:29 Uhr

an Bananen hat es mir nie gemangelt. Aber auf politische Diskussionen lasse ich mich im www nirgends ein, also versuch es erst gar nicht.

Und danke für das Kompliment, aber ein paar Jährchen habe ich dann doch schon auf dem Buckel, so dass ich weiß, dass dem nicht so ist. 2008 hatte ich schon ein paar Berufsjährchen auf dem Buckel.

P.S. Man kann übrigens auch eine RSV abschließen, wenn Du nicht gerade zu AdvoCard gehst (was nicht Anwaltsliebling ist), bekommst Du bei jedem Anwalt ganz schnell und unkompliziert einen Termin.

Sogar ich habe eine (obwohl ich die gar nicht bräuchte). Kostet 16,00 € im Monat.

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Weiß du wenn ich hier lese...

Antwort von ALF0709 am 25.08.2014, 14:46 Uhr

dass Anwälte arrogant sind, weil sie sich weigern für einen Hungerlohn zu arbeiten, dann fehlen mir einfach nur noch die Worte. Und mit welcher Arroganz diese Leute es sich rausnehmen zu sagen, die haben eh genug Geld, dann gehen die von meinem sich nicht lohnenden Fall nicht gleich in die Insolvenz, das ist schon haarsträubend.

Die Anwälte haben letztes Jahr nach über 20 Jahren mal wieder eine winzige ganz kleine Erhöhung ihrer Gebühren bekommen. Zeig mir ein Berufsbild von Studierten, egal ob es Ärzte, Architekten oder insbesondere Lehrer sind, die 20 Jahre keine Gehalts- oder Gebührenerhöhung bekommen.

Auch wenn nächstes Jahr der Mindestlohn kommt, die Anwälte können dann nicht einfach mehr Gebühren nehmen, aber die Kanzleikosten nehmen zu.

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2008?

Antwort von Strudelteigteilchen am 25.08.2014, 14:54 Uhr

Ich weiß sehr sicher, daß Vallies Scheidung deutlich vor 2008 war.

Aber was mich wirklich und ganz ehrlich interessiert: Welche RSV für 16,- Euro schließt Familienrecht ein? Kannst Du auch was zu den Ausschlußfristen sagen? Ich brauche im Grunde nur eine für Familienrecht - den Rest bekomme ich familienintern abgedeckt.

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Re: Weiß du wenn ich hier lese...

Antwort von Maxikid am 25.08.2014, 15:37 Uhr

Anwälte koennen doch mit einer Honorarvereinbarung arbeiten. Die Anwaelte die ich kenne arbeiten alle ohne Gebuerenordnung, also nur nach Honorarvereinbarung. Sind aber auch keine Strafverteidiger. Da ist doch nach Oben alles offen. LG maxikid

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Familienrecht deckt leider keine RSV ab

Antwort von ALF0709 am 25.08.2014, 16:35 Uhr

nur ne Erstberatung. Aber allgemein rate ich immer zum Abschluss einer RSV. Ich hab zwar eine SB i.H.v. 150,00 € aber das lohnt sich trotzdem.

Sorry, dann hab ich das verwechselt. Ich dachte das war der Thread mit der Scheidungssache 2008.

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Re: Weiß du wenn ich hier lese...

Antwort von ALF0709 am 25.08.2014, 16:41 Uhr

Also Honorarvereinbarungen schließen wir viel im Erbrecht. Das ist sehr umfangreich und auch oft sehr schwierig. Oder wenn wir merken, dass ist eine sehr schwierige Angelegenheit mit viel Arbeit und wenig Geld, dann schließen wir auch eine. Das geht aber nur bei außergerichtlichen Sachen. Gerichtlich musst du nach dem RVG abrechnen. Wir nehmen ab 120,00 €/Stunde netto, das ist sehr günstig. Viele Anwälte fangen unter 250,00 €/Stunde netto gar nicht an zu arbeiten.

Straf- und Sozialrechtssachen machen wir gar nicht. Wir hatten letztens mal eine Fahrerfluchtangelegenheit die haben wir gemacht, aber sonst nicht. Und z.B. mit Alg-II-Sachen kennen wir uns nicht aus, da sollen sie lieber zum Fachanwalt gehen. Ich kenne auch eine sehr gute, da schicke ich die Leute immer hin.

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Re: Familienrecht deckt leider keine RSV ab

Antwort von kravallie am 25.08.2014, 18:12 Uhr

ich habe eine rsv seit 2003, alles ausser arbeitsrecht mit 100€ sb und die lohnte sich bis jetzt SEHR, ich bin nicht auf der brennsuppe dahergeschwommen und gönne grundsätzlich jedem menschen sein einkommen. selbst wenn familienrecht gedeckelt würde, hätten sie mich nicht versichert oder nur sehr hoch, denn ich war seit schwangerschaft ae, absehbar daß es zu unterhaltsdifferenzen kommen würde.


btw bin ich aber jetzt milde gestimmt, denn mein plan ging auf, die anwältin war super nett, hat auch keine riesenkanzlei mit x angestellten, hat all meine fragen beantwortet ohne auch nur ansatzweise "reissen" zu wollen und wird mir im weiteren falle nach vereinbarung helfen. zudem kriegt sie meinen reiserechtsfall.
gibt auch noch menschen unter den anwälten.

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Kfz-Mechatroniker heißt das auf neudeutsch - und eine Frage an Alf

Antwort von Trini am 25.08.2014, 19:49 Uhr

Wieso wird die Kanzlei teurer, wenn der Mindestlohn kommt?

Welcher Angestellte bei euch bekommt denn derzeit unter € 8,50?

Die Putzfrau sicher nicht.

€ 30 für eine halbe Stunde Beratung finde ich nicht sooooo wenig.
Sind € 60 reiner Stundenlohn. Macht € 480 pro Tag, also € 9600 pro Monat, wenn man nur Beratungen machen würde.

Trini

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Re: Kfz-Mechatroniker heißt das auf neudeutsch - und eine Frage an Alf

Antwort von ALF0709 am 25.08.2014, 20:21 Uhr

6,00-6,50 €/Stunde ist hier ein üblicher Stundenlohn in Kanzleien. Die Anwälte kotzen jetzt schon ab, wenn sie an den 1.1.15 denken. Viele Stellen sind jetzt schon Teilzeit ausgeschrieben, da sind es dann auch 9,00 €/Stunde, aber wer kann von 800,00 € brutto leben??? Bei uns verdient keiner unter 8,50 €. Aber unsere Putzfrau bekommt 20 €/Woche. Sie muss aber auch das ganze Haus putzen von oben bis unten. Gehört nämlich dem Chef. Also nix mit Mindestlohn.

Am meisten lohnen sich Beratungen über die RSV. Da kannste immer 190 € netto abrechnen und wenn die Beratung 5 Minuten gedauert hat.

Chef ist der Meinung, BRH müsste wie PKH abzurechnen sein. Dann würden das auch wieder mehr Anwälte machen.

Aber wie gesagt, mann kann sich jetzt auch von anderen Stellen als vom Anwalt mit dem BRH-Schein beraten lassen.

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Milchmaedchenrechnung Trini

Antwort von Benedikte am 25.08.2014, 22:04 Uhr

nee, Trini, das ist nicht richtig.

Abgesehen davon, dass Du Einkommen und Umsatz verwechselst, denn abgesehen von Steuern muss auch noch Personal bezahlt werden, geraete gel+east, die Kanzlei gemitet etxz.pp. gerhst Du davon aus, dass sivch ein anwalt nicht vorbereiten muss auf eine beratung, nichts prruefen muss und nichts recherchieren sondern aus der lameng raus ohne Dokumentenpruefung, Sachverhaltsermittlung und alles eindach mal ein halbes Stuendchen vor sich hinberaet.

Ganz ehrlich, das mag in wenigen Ausnahmefaellen so sein, aber ein serioeser Anwalt bereitet sicvh vor und nach und auf jeden Mandatenkontakt kommt dreimal soviel zusaetzliche Arbeit. meistens.

Sprich, nach deinem Modell muss er dann 24 Stunden am Tag arbeiten oder sicvh eben weder vorberteiten noch nachbereiten.

Benedikte

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