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Geschrieben von Franke am 22.08.2014, 12:10 Uhr

Tipp über die Anwaltskammer

Die Anwaltskammer kann ja sicher nicht sagen "Gehen sie zum Herrn Schmitt, der ist gut in Familienrecht".

Eine korrekte Auskunft, wie man auf das beschriebene Verhalten reagieren kann, wird es aber hoffentlich geben.

Allerdings würde man sich bestimmt fragen, wie engagiert einer tätig sein wird, der zur Bearbeitung genötigt wird.

Ein wenig kann auch das Jugendamt noch machen bis zum 21. Geburtstag des Kindes.

 
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