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Geschrieben von kravallie am 24.08.2014, 11:15 Uhr

Clivi

genau den satz mit der umfangreichen unterhaltsberechnung hat mir die letzte anwältin auch runtergebetet.
sie SOLL den unterhalt aber gar nicht berechnen, das macht schön der gegenanwalt gegen honorar, das der unterhaltsverpflichtete lieber für eine anwaltsamateuse, die briefe nicht mal per einschreiben oder per boten schickt und die gezahlte unterhatssumme falsch beziffert hat, ausgibt, als für die ausbildung auch seines kindes....
es hört einfach keiner richtig zu, wenn er beratungsschein hört.
ich hoffe, das wird morgen anders sein und die gnädige anwältin leiht mir für 50€ erst mal vollumfänglich ihr ohr.

 
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