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Geschrieben von Benedikte am 22.08.2014, 19:41 Uhr

Frage Jeckyll

Wie hat denn der Anwalt der das Mandat wahrgenommen soweit Du das beurteilen kannst? Hat er sich engagiert, fuehltest Du Dich gut vertreten, konntest Du bzw er deine Interessen durchsetzen?

Ich frage deshalb, weil ich ja selber Jura studiert habe und im Referendariat auch beim Anwalt war. Und der hatte mir gazn deutlich eingebimst, dass die Kanzlei ein Wirtschaftsunternehmen war und mir so Flausen ausgetrieben hat dass ich mich fuer jeden Mandanten absolut ins zeug legen wuerde und nichts unversucht lassen wuerde.

Du musst kaufmaennisch denken, hat er zu mir gesagt. Und vorgerechnet, was eine Anwaltsstunde kostet. Ueber die Unkosten wear ich entsetzt, es waren damals fuenf Anwaelte, 15 angestellte , deren gehalt erwirtschaftet werden musste, die Kanzlei, die angemietet werden musste, die Bueroausstattung, die geleast werden musste bis zum Kaffee und dem Wasser fuer die Mandanten.

Und das ist ja die Krux dieser Beratungsscheine, dass die Verguetung so niedrig ist, dass der Anwalt zusetzt. Und er muss ja wohl ein solches Mnadat annehmen und wenn man ihn so ueberlistet wie du es getan hat, bestuende bei mir die Sorge, eben aufgrund auch meiner Erfahrungen, dass der Anwalt nicht das Optimum und Maximum rausholt.

Und, ich bin jetzt zu lange weg aus der Materie, aber es gibt doch den Rechtsgrundsatz " nebis in idem", also dass man nicht zweimal in identischer Sache klagen darf. Sprich, wenn der Anwalt jetzt schludert und die Neuberechnung des Unterhalts durchgeht, dann kann das spaeter nicht mal mehr korrigiert werden, oder?

Das war im uebrigen einer der Gruende, warum ich nicht Anwaeltin geworden bin. Wenn die Leute gezahlt haben, habe ich jeden Quatsch gemacht, Klagen eingereicht, wo jeder Erstsemesterstudent gewusst haette, dass man auf die Nase faellt und dem unterlegenen Klaeger dann so Bloedsinn geschreiben wie "" Voellig unverstaendlich folgte uns das Gericht nicht"- waehrend ich bei PKH Dingen, wo es fuer die Mandanten um viel ging, bspw bei Hasuratsteilungen in mangelfaellen, wo man ueber alles streiten musste weil der Unterlegene nicht das Geld hatte, sich einen neuen zu kaufen. Und wenn oft die rede von der Zweiklassengesellschaft in der medizin ist, dann muss ich sagen, dass ich den bei den Anwaelten sehen.

Jedenfalls sehe ich die Gefahr der nachlaessigen Wahrnehmung des Mandats wenn man sich so einschleicht. Wobei mir auch, zugegebenermassen, nichts besseres einfaellt.

Benedikte

 
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