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Geschrieben von Samka am 15.10.2004, 12:14 Uhr

Tatsächlich dürfen die Lehrer ab dem 3. Tag ein Attest verlangen.

Für 1 oder 2 Fehltage muss man jedoch keines vorlegen wenn es nicht in Regelmässigkeit stattfindet.
Grundsätzlich gilt bei ansteckenden Krankheiten eine Attestpflicht sowohl als Abmeldung fürs kranke Kind, als auch die "Gesundschreibung" für die Schulwiederkehr.
Möglicherweise ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden, frag doch mal bei eurer Schulbehörde nach.

 
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