Geschrieben von Samka am 15.10.2004, 12:14 Uhr |
Tatsächlich dürfen die Lehrer ab dem 3. Tag ein Attest verlangen.
Für 1 oder 2 Fehltage muss man jedoch keines vorlegen wenn es nicht in Regelmässigkeit stattfindet.
Grundsätzlich gilt bei ansteckenden Krankheiten eine Attestpflicht sowohl als Abmeldung fürs kranke Kind, als auch die "Gesundschreibung" für die Schulwiederkehr.
Möglicherweise ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden, frag doch mal bei eurer Schulbehörde nach.
- Attestpflicht an der Schule - Reallevy 15.10.04, 7:14
- Re: Attestpflicht an der Schule - Lucky_Mouse 15.10.04, 10:21
- Re: Attestpflicht an der Schule - delphine0077 15.10.04, 11:03
- Re: Attestpflicht an der Schule - Lilis Mama 15.10.04, 11:34
- Re: Attestpflicht an der Schule - Murmeline 15.10.04, 11:31
- Re: Attestpflicht an der Schule - famisa 15.10.04, 12:07
- Tatsächlich dürfen die Lehrer ab dem 3. Tag ein Attest verlangen. - Samka 15.10.04, 12:14
- Re: Attestpflicht an der Schule - famisa 15.10.04, 12:07
- wirklich Attest oder "nur" ärztliche Bescheinigung über die Krankheit? - MaryPoppins 15.10.04, 14:07
- Re: wirklich Attest oder - Reallevy 15.10.04, 15:03
- Re: wirklich Attest oder - Lucky_Mouse 15.10.04, 15:22
- Re: wirklich Attest oder - Reallevy 15.10.04, 15:03
Schulmedizin vs. alternative Medizin, mögen die sich nicht leiden??
Nochmal zu meinem Posting! ("Zerfetzt...")
Gute bücherseite entdeckt!!
Bin neu hier
Bitte ganz kurz mal überprüfen!
Nochmal Halloween
Leute, wie wär's mit einer Chatrunde im RuB2? Ich bin als Snoopy dort! :-) m.T.
Halloween& Weihnachtsmann: @all
So, jetzt werde ich wahrscheinlich zerfetzt...