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Geschrieben von Reallevy am 15.10.2004, 7:14 Uhr

Attestpflicht an der Schule

Die Klassenlehrerin meiner Tochter(8.Klasse) ist der Meinung, dass sie nach Lust und Laune Attestpflicht im Krankheitsfall verhängen kann. Davon sind jetzt schon einige Kinder betroffen. Habe ihr beim Elternabend mitgeteilt,wenn es meine Tochter mal betreffen sollte, ich das so nicht hinnehmen würde. Sie war der Meinung, dass ich dagegen dann aber nix unternehmen könnte.
Meine Frage: wer darf eine Attestpflicht aussprechen? Reicht es aus, dies mündlich dem betreffenden Kind im Unterricht mitzuteilen oder muss dies schriftlich erfolgen? Bedarf es einem Konferenzbeschluss?
Wisst Ihr etwas darüber?

 
9 Antworten:

Re: Attestpflicht an der Schule

Antwort von Lucky_Mouse am 15.10.2004, 10:21 Uhr

Wie es rechtlich aussieht, keine Ahnung. Aber wenn die Lehrerin schon wegen 1 Fehltag und trotz Entschuldigung der Eltern ein ärztliches Attest sehen will, würde ich mich mal an den Direktor der Schule wenden. Man kann ja alles übertreiben und was will wie die Lehrerin machen, wenn ein Kind kein Attest bringt?

Wenn Kinder über einen längeren Zeitraum krank sind und die Schule nicht besuchen können, dann halte ich ein Attest allerdings für angebracht.

LG Lucky_Mouse

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Re: Attestpflicht an der Schule

Antwort von delphine0077 am 15.10.2004, 11:03 Uhr

Hallo Reallevy
Derartige atteste dürfen nur von volljährigen Schülern verlangt werden,da diese für ihr tun selbst verantwortlich sind.Ich gehe mal davon aus das deine tochter noch keine 18 ist und somit brauch sie auch kein attest vorzeigen,da sie mal ein paar tage krank zu Hause war.Anders würde es ausehen wenn sie wegen einer verletzung nicht am Sportunterricht teilnehmen kann dieses müsste sie dann schon mit einen Attest bescheinigen.Also lasst euch nicht bange machen bei kurzen fehlzeiten reicht eine schriftliche entschuldigung des Erziehungberechtigten.
Ok bei neutorischen Schulschwänzern könnte es anders aussehen aber dies muß die schule ja auch erst mal beweisen bevor sie irgendetwas behauptet.
Gruß delphine

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Re: Attestpflicht an der Schule

Antwort von Murmeline am 15.10.2004, 11:31 Uhr

Das glaube ich nicht. Denn es entstehen ja auch Kosten, und die müßte im Zweifelsfall die Lehrerin ersetzen, wenn sie ein Attest verlangt ("wer bestellt, bezahlt"). Meine Krankenkasse ersetzt mir jedenfalls keine Gebühren für Atteste, da dies nicht medizinisch notwendig ist (wäre ja auch zu schön, wenn man von einem Stück Papier gesund würde;-))) Ich würde mich umgehend an den Rektor der Schule wenden.

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Re: Attestpflicht an der Schule

Antwort von Lilis Mama am 15.10.2004, 11:34 Uhr

also ich kenne es nur noch von meiner arbeit, da mußte ich erst wenn ich länger als 3 tage fehlte was vorlegen. ob da eine rechtliche grundlage hintersteckt weiß ich aller dings nicht.
lg
Jill

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Re: Attestpflicht an der Schule

Antwort von famisa am 15.10.2004, 12:07 Uhr

Bei der Arbeit musst du deshalb ab dem 3. Tag das Attest vorlegen, da dann die KK dein Gehalt aliquot für die Krankheitsdauer übernimmt - zumindest war das irgendwie bei meiner Mum so - als sie Krebs hatte, da übernahm die Ärztekammer ihr Gehalt für die 6 Mo Krankenstand - also nicht mehr der Bund...

In der Schule wird nur dann ein Attest verlangt - meines Wissens, wenn dein Kind wirklich über einen längeren Zeitraum fehlt (also zwei Wochen, Monate..). Dieses Attest wird aber soweit ich weiß, von der Direktion gefordert, da damit ausgeschlossen werden soll, dass du der Schulpflicht als Elternteil nicht nachkommst bzw. wenn das Kind älter ist, es nicht schwänzt...

Für einige Tage ein Attest zu fordern ist reine Schikane...
und was will denn die Lehrerin machen, wenn du das nicht bringst - man kann nicht so mirnixdirnix ein Kind von der Schule weisen - es besteht eben immerhin Schulpflicht..
Selbst bei Schwänzern gibts erstmal eine Ermahnung, erst im Wiederholungsfall wird über eine Versetzung bwz. Verweis eintschieden.

lg mi

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Tatsächlich dürfen die Lehrer ab dem 3. Tag ein Attest verlangen.

Antwort von Samka am 15.10.2004, 12:14 Uhr

Für 1 oder 2 Fehltage muss man jedoch keines vorlegen wenn es nicht in Regelmässigkeit stattfindet.
Grundsätzlich gilt bei ansteckenden Krankheiten eine Attestpflicht sowohl als Abmeldung fürs kranke Kind, als auch die "Gesundschreibung" für die Schulwiederkehr.
Möglicherweise ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden, frag doch mal bei eurer Schulbehörde nach.

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wirklich Attest oder "nur" ärztliche Bescheinigung über die Krankheit?

Antwort von MaryPoppins am 15.10.2004, 14:07 Uhr

Hallo,
also ich wundere mich manchmal, wie mit dem Wort Attest rumgeschmissen wird, wo nur eine ärztliche Bescheinigung gemeint ist.


Bei uns gibt es im KiGa auch eine "Attest-pflicht", wenn die Kinder was Ansteckendes hatten und wieder zum KiGa kommen.
Da steht eigentlich auch, dass man ein Gesundheitsattest vorlegen muss. Aber es reicht auch so ein Wisch, dass das Kind wieder in den KiGa darf, da gesund.
Eine Bescheinigung kost nämlich nix, aber bei einem richtigen "echten" Attest, müssen die Ärzte eine Gebühr verlangen.


Bei Kindern, die notorisch "krank" sind, würde ich als Lehrer wohl auch schnell ne ärztliche Bescheinigung verlagen.


Bei uns ist das so, dass in der Grundschule ab 2 Wochen "dauerkrank" eine Bescheinigung vom Arzt erwünscht wird.
In den höheren Klassen schon ab 1 Woche.

Jede Schule und KiGa dürfen das meines Wissens nach idividuell handhaben, solange keine zusätzlichen Kosten den Eltern entstehen (wäre aber bei einem Attest der Fall).


Tschö
Mary

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Re: wirklich Attest oder

Antwort von Reallevy am 15.10.2004, 15:03 Uhr

wenn ich "Attest" schreibe meine ich auch "Attest".
Darum ging es ja beim Elternabend. Ein Attest ist kostenpflichtig und die Eltern sehen es halt nicht ein dafür zahlen zu müssen.Würde ich auch nicht. Meine Tochter ist nicht all zu häufig krank aber ich habe drei schulpflichtige Kinder und dann würde sich das ja doch irgendwann summieren.
KLar, wenn ersichtlich ist, dass die Entschuldigung nicht von den Eltern sondern dem Schüler selbst geschrieben ist, kann ich so eine Vorgehensweise ja noch verstehen.Aber auch dann sollte dies nicht durch die Lehrerin allein entschieden werden.
LG Heike

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Re: wirklich Attest oder

Antwort von Lucky_Mouse am 15.10.2004, 15:22 Uhr

Dann soll sie Euch doch den Paragraphen nennen, der sie berechtigt so ein Attest zu verlangen. Wenn es sowas gibt, ist sicher auch geregelt, wer für die Kosten aufkommen muß und unter welchen Umständen überhaupt so ein Attest verlangt werden darf und was für Folgen ein Nichtabgeben hat.

Ich halte das einfach für Wichtigtuerei der Lehrerin oder ist ihr Unterricht so schlecht, dass die Schüler wegbleiben?

LG Lucky_Mouse

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