Geschrieben von Andrea&Würmchen am 22.08.2016, 18:27 Uhr |
Streichen bei Auszug
Ich würde sagen, das steht und fällt mit dem Vorhandensein eines Übergabeprotokolls. Habt Ihr eins? Bin mir nicht sicher, auf welcher Seite die Beweislast liegt. Im Zweifel aber wohl bei Euch, wenn Ihr die Aussage im Mietvertrag widerlegen wollt.
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- Streichen bei Auszug - icki 22.08.16, 17:02
- Re: Streichen bei Auszug - Jeckyll 22.08.16, 17:10
- Re: Streichen bei Auszug - kanja 22.08.16, 17:18
- Re: Streichen bei Auszug - emilie.d. 22.08.16, 17:45
- Re: Streichen bei Auszug - wolke76 22.08.16, 17:47
- Gerade gefunden - wolke76 22.08.16, 17:52
- Re: Streichen bei Auszug - Andrea&Würmchen 22.08.16, 18:27
- Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Petra28 22.08.16, 18:43
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - icki 23.08.16, 10:13
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Abb 24.08.16, 21:20
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Eileen 25.08.16, 21:40
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Abb 24.08.16, 21:20
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - icki 23.08.16, 10:13
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