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Geschrieben von Andrea&Würmchen am 22.08.2016, 18:27 Uhr

Streichen bei Auszug

Ich würde sagen, das steht und fällt mit dem Vorhandensein eines Übergabeprotokolls. Habt Ihr eins? Bin mir nicht sicher, auf welcher Seite die Beweislast liegt. Im Zweifel aber wohl bei Euch, wenn Ihr die Aussage im Mietvertrag widerlegen wollt.

 
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