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Geschrieben von emilie.d. am 22.08.2016, 17:45 Uhr

Streichen bei Auszug

Klingt für mich nach einer starren Regelung (Renovierungspflicht bei Auszug) und damit ungültig. In dem Fall müsst ihr die Wohnung lediglich besenrein übergeben.
Ich würde mich aber immer über einen Mieterverein absichern. Das kostet nicht viel, dort einzutreten und die Klausel in eurem Vertrag prüfen zu lassen.

 
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