Geschrieben von emilie.d. am 22.08.2016, 17:45 Uhr |
Streichen bei Auszug
Klingt für mich nach einer starren Regelung (Renovierungspflicht bei Auszug) und damit ungültig. In dem Fall müsst ihr die Wohnung lediglich besenrein übergeben.
Ich würde mich aber immer über einen Mieterverein absichern. Das kostet nicht viel, dort einzutreten und die Klausel in eurem Vertrag prüfen zu lassen.
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- Streichen bei Auszug - icki 22.08.16, 17:02
- Re: Streichen bei Auszug - Jeckyll 22.08.16, 17:10
- Re: Streichen bei Auszug - kanja 22.08.16, 17:18
- Re: Streichen bei Auszug - emilie.d. 22.08.16, 17:45
- Re: Streichen bei Auszug - wolke76 22.08.16, 17:47
- Gerade gefunden - wolke76 22.08.16, 17:52
- Re: Streichen bei Auszug - Andrea&Würmchen 22.08.16, 18:27
- Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Petra28 22.08.16, 18:43
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - icki 23.08.16, 10:13
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Abb 24.08.16, 21:20
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Eileen 25.08.16, 21:40
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Abb 24.08.16, 21:20
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - icki 23.08.16, 10:13
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