Geschrieben von wolke76 am 22.08.2016, 17:52 Uhr |
Gerade gefunden
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/renovierungspflicht.html
Da ist ein Hinweis auf ein recht aktuelles BGH Urteil drin:
"...Sollte der Vermieter dem Mieter die Wohnung unrenoviert übergeben, sind jegliche Bestimmungen im Mietvertrag bezüglich fälliger Schönheitsreparaturen ungültig (BGH-Urteil im März 2015). Der Mieter muss während seiner gesamten Wohndauer nicht renovieren (auch nicht bei Auszug). Selbstverständlich muss er auch keinen Schadenersatz für die unterlassene Renovierung leisten. Hat der Mieter trotz der unrechtmäßigen Klausel Schönheitsreparaturen vorgenommen, muss der Vermieter dafür nachträglich aufkommen."
Vielleicht hilft dir das weiter
- Streichen bei Auszug - icki 22.08.16, 17:02
- Re: Streichen bei Auszug - Jeckyll 22.08.16, 17:10
- Re: Streichen bei Auszug - kanja 22.08.16, 17:18
- Re: Streichen bei Auszug - emilie.d. 22.08.16, 17:45
- Re: Streichen bei Auszug - wolke76 22.08.16, 17:47
- Gerade gefunden - wolke76 22.08.16, 17:52
- Re: Streichen bei Auszug - Andrea&Würmchen 22.08.16, 18:27
- Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Petra28 22.08.16, 18:43
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - icki 23.08.16, 10:13
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Abb 24.08.16, 21:20
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Eileen 25.08.16, 21:40
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Abb 24.08.16, 21:20
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - icki 23.08.16, 10:13