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Geschrieben von Jeckyll am 22.08.2016, 17:10 Uhr

Streichen bei Auszug

Grundsätzlich muss entweder bei Einzug oder bei Auszug renoviert werden. Steht im Mietvertrag dass die Wohnung renoviert übergeben werden muss hätte sie bei Einzug renoviert sein müssen.
War sie es nicht ist die Frage nach der Beweisbarkeit. Was wenn der Vermieter behauptet sie war bei Einzug frisch renoviert?

Jeckyll

 
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