Geschrieben von Jeckyll am 22.08.2016, 17:10 Uhr |
Streichen bei Auszug
Grundsätzlich muss entweder bei Einzug oder bei Auszug renoviert werden. Steht im Mietvertrag dass die Wohnung renoviert übergeben werden muss hätte sie bei Einzug renoviert sein müssen.
War sie es nicht ist die Frage nach der Beweisbarkeit. Was wenn der Vermieter behauptet sie war bei Einzug frisch renoviert?
Jeckyll
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- Streichen bei Auszug - icki 22.08.16, 17:02
- Re: Streichen bei Auszug - Jeckyll 22.08.16, 17:10
- Re: Streichen bei Auszug - kanja 22.08.16, 17:18
- Re: Streichen bei Auszug - emilie.d. 22.08.16, 17:45
- Re: Streichen bei Auszug - wolke76 22.08.16, 17:47
- Gerade gefunden - wolke76 22.08.16, 17:52
- Re: Streichen bei Auszug - Andrea&Würmchen 22.08.16, 18:27
- Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Petra28 22.08.16, 18:43
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - icki 23.08.16, 10:13
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Abb 24.08.16, 21:20
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Eileen 25.08.16, 21:40
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - Abb 24.08.16, 21:20
- Re: Was steht denn im Mietvertrag, wie ihr die Wohnung übernommen habt? - icki 23.08.16, 10:13
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