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von Leena  am 26.04.2015, 14:49 Uhr

Steuererklärung

Kinderbetreuungskosten wirken sich grundsätzlich steuerlich aus. Turnverein, Krabbelgruppe u.ä. fällt unter Hobby und "Kosten der Lebensführung" und sind steuerlich nicht abziehbar.

Kosten in Zusammenhang mit der nichtselbständigen Arbeit (also Arbeitsweg, Arbeitskleidung etc.) wirken sich steuerlich nur aus, wenn die Aufwendungen insgesamt die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro übersteigen. Beim Arbeitsweg rechnet man pro vollen Kilometer einfache Entfernung zwischen Wohnung-Arbeitsstätte 0,30 €, also bei 5 km und normalerweise max. 210 Arbeitstagen wären das 5 km x 0,30 €/km x 210 Tage also 315 €.

Medikamente wirken sich, soweit ärztlich verordnet, steuerlich nur aus, wenn der Gesamtbetrag einen bestimmten Prozentsatz von Eurem zu versteuernden Einkommen übersteigt - hier, schau mal in dem Wikipedia-Artikel, da stehen die % drin, daran kannst Du Dich dann orientieren, ob es überhaupt interessant sein könnte oder nicht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung



Ansonsten - heb Dir eine Kopie der fertigen Erklärung für nächstes Jahr auf, dann kannst Du Dich daran im Grunde ganz gut orientieren! :-)

 
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