von Leena am 26.04.2015, 16:13 Uhr |
Noch eine Frage zur Steuererklärung
Grundsätzlich sind Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung (nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung) steuerlich absetzbar. Die Behandlung muss allerdings medizinisch notwendig und angemessen sein.
Wobei es mich bei der Veranlagung stutzig machen würde, wenn die Krankenkasse da gar nichts übernimmt - wieso das denn nicht, wenn eine medizinische Indikation besteht? Oder besteht keine medizinische Indikation? (Das hätte dann allerdings wiederum die Folge, dass auch steuerlich nicht anerkannt werden dürfte, da die Kosten dann nicht notwendig und angemessen wären.)
- Steuererklärung - sternchen1410 26.04.15, 13:07
- Re: Steuererklärung - PiaMarie 26.04.15, 13:28
- Re: Steuererklärung - Leena 26.04.15, 14:49
- Noch eine Frage zur Steuererklärung - Tai 26.04.15, 15:55
- Re: Noch eine Frage zur Steuererklärung - Leena 26.04.15, 16:13
- Re: Noch eine Frage zur Steuererklärung - die_ente_macht_nagnag 26.04.15, 16:15
- Re: Noch eine Frage zur Steuererklärung - sternenfee75 26.04.15, 22:29
- Danke euch - Tai 27.04.15, 9:37