Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von lotte03 am 07.06.2015, 18:38 Uhr

So´n Quatsch

Erstens gibt es bei der Rückforderung von Kindergeld keine Mahngebühren, sondern Zinsen, die eine Behörde evtl. anfordern könnte. Zinsen entstehen aber erst mit der Geltendmachung. Da die Behörde ja nachweisen muss, dass ihr die Zahlung überhaupt erhalten habt, ist das schon mal Käse.
Wichtiger ist aber, dass die Rückforderung des Kindergeldes der Verjährung unterliegt, und diese beträgt nach dem BGB 4 Jahre. Alles ab dem 31.12.2013 ist daher schon mal Schnee von Gestern. Bist du dir sicher, dass es sich um ein "richtiges" behördliches Schreiben handelt? Oder ist das so eine Fake- Geschichte? A la Spammail??

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.