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von Leena  am 09.06.2015, 7:00 Uhr

@Leena

Die deutsche Botschaft ist ja nun nicht fürs Kindergeld bzw. die Rückforderung zuständig...

Fakt ist doch, dass Carmen nicht weiß, wie die Kindergeld-Stelle den Rückforderungsanspruch begründet, rechtlich gesehen und auch im Hinblick auf eine mögliche Zahlungsverjährung. Und solange das nicht klar ist, kann man schlicht nichts dazu sagen.

Bei gut 250 Euro Streitwert einen Anwalt einzuschalten... Ich hoffe, Carmen hat vielleicht eine entsprechende Versicherung, die Kindergeld-Stelle zahlt den Anwalt nämlich nicht.

 
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