Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von IngeA am 08.06.2015, 21:23 Uhr

@Leena

Wenn es ein Einschreiben mir Rückschein war, muss der Behörde etwas vorliegen. Und ein Einschreiben mit Rückschein kann auch nicht so einfach der Nachbar annehmen, das kann nur der Empfänger oder ein Bevollmächtigter.

Die sollen also erst mal nachweisen, dass ihr das unterschrieben habt.

LG Inge

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.