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Geschrieben von IngeA am 07.06.2015, 16:00 Uhr

rechtliche Frage

Hallo,

Es gibt sicher Leute die sich besser auskennen als ich. Soweit ich weiß:

prinzipiell: Ohne Zahlungsaufforderung ist auch keine Mahngebühr fällig, der Verzug setzt ja erst mit Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein.
Zuallererst würde ich also von der Behörde eine Bestätigung fordern, dass ihr die Zahlungsaufforderung auch wirklich erhalten habt. Wenn das nicht per Einschreiben abgeschickt wurde haben sie keinen Nachweis.
Ich denke auch nicht, dass ein Einwurfeinschreiben an eine Adresse von der ihr euch abgemeldet hattet (und ja schon vor dem Zahlungseingang an euch) da "gilt".

Selbst wenn euch tatsächlich eine Zahlungsaufforderung irgendwie durch die Lappen gegangen ist, dann ist die Frage, wann die Forderung rausgegangen ist und wie viel Zeit seitdem verstrichen ist (Verjährung).

Könnt ihr das nicht über die Botschaft regeln oder zumindest bei der Botschaft einen Anwalt für deutsches Recht bekommen?

LG Inge

 
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