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Geschrieben von IngeA am 09.06.2015, 5:59 Uhr

@Leena

"Die Deutsche Botschaft sagt im Übrigen, dass wir nix mehr zurückzahlen müssten zwecks Verjährungsfrist, die Behörde jedoch besteht darauf."

Es sieht ja so aus, als hätte Carmen bereits versucht das mit der Behörde zu klären. Und wenn das nicht funktioniert, dann fordert man Beweise. Wie soll ein Anwalt den Sachverhalt einschätzen, wenn nicht mal klar ist, ob die Benachrichtigung tatsaächlich korrekt abgeschickt wurde?
Das ist auch "Sachverhalt klären", nur auf anderer Ebene, weil sich die Behörde stur stellt.

LG Inge

 
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