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Geschrieben von IngeA am 15.12.2014, 21:47 Uhr

Schwester Rabiata

"Die Ärztin meinte sie könne jetzt eine Anzeige gegen den KiGa machen,denn die wären verpflichtet gewesen,den Notarzt zu rufen."

Ja, natürlich könnte sie anzeigen. Käm aber nichts bei raus. Die Kindergärtnerin ist kein medizinisches Personal. Für sie sah es nicht schlimm aus und als Kindergärtnerin wird sie auch schon das eine oder andere Kind nach einem Sturz betreut haben und so halt ihre Erfahrungen gesammelt haben.
Was anderes wäre es, wenn das Kind direkt nach dem Sturz bewusstlos gewesen wäre, das lernt man auch im Erste-Hilfe-Kurs, dass man dann die 112 wählen muss.

LG Inge

 
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