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Geschrieben von Zwergenalarm am 06.03.2023, 14:47 Uhr

manche haben traurige ansichten! denen wünsche ich, dass ihnen im alter sowas widerfährt

Wenn die Pension nicht ausreicht kommt die Sozialversicherung für die Differenz auf, wobei 20% des Einkommens als „Taschengeld“ für die zu pflegende Person bleibt.

Erst ab €100.000,—/Jahr brutto Einkommen können Kinder zur Zuzahlung verpflichtet werden.

 
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