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Geschrieben von cymbeline am 02.03.2023, 0:07 Uhr

Arbeitszeiten-Frage

Hi zusammen,

Ich bin gerade irritiert über meine Chefin.

Sie möchte dass ich aufgrund ihrer organisatorischen Fehlplanung das Arbeitspensum eines 8 Stunden Tages innerhalb von 5 Stunden ableiste . Was also eine starke Verdichtung und mega Stress und schlechtere Qualität bedeutet .
Dazu möchte sie, dass ich nach diesen 5 Stunden nach Hause gehe und eben auch nur für die 5 Stunden bezahlt werde.

Kann sie das einfach so verfügen dass ich nach 5 Stunden ins Frei muss obwohl mein Vertrag 8 Stunden Arbeitszeit vorsieht?

Es geht dabei immer nur um einzelne Tage, kommt aber zunehmend häufiger vor .

Vlg
Cymbeline

 
10 Antworten:

Re: Arbeitszeiten-Frage

Antwort von lilly1211 am 02.03.2023, 6:42 Uhr

Ich denke sie kann dir mehr Arbeit aufbrummen. Glaube aber nicht dass sie dich einfach nach 5h heimschicken darf wenn 8h im Vertrag stehen. Dann wäre ja Kurzarbeit beantragen völlig obsolet: jeder könnte seine AN einfach so heimschicken?

Bestimmt schreibt gleich jemand der es weiß.

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Re: Arbeitszeiten-Frage

Antwort von Pamo am 02.03.2023, 6:43 Uhr

Es gilt euer Arbeitsvertrag. Der kann nicht einseitig geändert werden.

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Re: Arbeitszeiten-Frage

Antwort von Suomi am 02.03.2023, 8:14 Uhr

Wenn im Arbeitsvertrag 8h vereinbart sind und sonst nichts weiter zu den Arbeitszeiten steht, dann kann sie Dich natürlich nach 5h Heim schicken aber bezahlen muss sie es trotzdem.
Wenn 8h vereinbart sind dann müssen die auch bezahlt werden.

Ob sie Dir zu viel Arbeit gibt für 5h ist ja ein anderes Thema. Kann sie machen, wenn die Qualität leidet, ist das ihr Problem.

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Vielen Dank

Antwort von cymbeline am 02.03.2023, 9:08 Uhr

..für eure Rückmeldungen .
Wenn man in der Situation akut drin steckt macht das doch manchmal einiges an Verunsucherung, zumindest zweifel ich sehr schnell ob ich nicht selber falsch liege. Das hat mir jetzt nochmal geholfen ,danke .

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Re: Arbeitszeiten-Frage

Antwort von Trini am 02.03.2023, 10:50 Uhr

Nur so mein Gefühl - nicht rechtssicher.

Wenn ihr eine Gleitzeitregelung habt oder Jahresarbeitszeitkonten, kann sich dich natürlich eher heim schicken und zwingen, Mehrarbeit abzubauen. Das wäre aber nicht gehaltswirksam.

In der Kita meiner Kinder war es z.B. so, dass die Erzierinnen und SPAs immer etwas unter der Vertraglichen Arbeitszeit beschäftigt waren. Damit konnten Vertretungen aus dem Minus erbracht werden und mussten nicht abgebummelt werden.

Bei fest vereinbarten Arbeitszeiten geht das nicht. Da gilt der Vertrag.

Trini

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Das kann man doch so gar nicht beantworten

Antwort von Tini_79 am 02.03.2023, 11:10 Uhr

Es gibt so viele verschiedene Verträge und gerade im Leiharbeits-, Minijob, Aushilfs- irgendwas Bereich wird sicher auch oft gemauschelt zu Gunsten oder Ungunsten beider Seiten.

Bei Leiharbeit ist es z.B. üblich, dass Minusstunden mit dem Konto verrechnet werden, wenn der Mitarbeiter nicht genug Einsatzstunden hatte. Ebenso kann Mehrarbeit auf dem Konto gesammelt werden.

Jedenfalls klingt deine Beschreibung nicht nach einem "normalen" Angestelltenvertrag, der eigentlich eine Wochenarbeitszeit x und dafür ein Gehalt y vorsieht. Da kann natürlich der AG nicht einfach sagen, du kommst diesen Monat anstatt 40 nur 30h und bekommst dementsprechend weniger Geld.

Und was ganz genau in 8 oder 5h passt, das ist ja eh meist Ansichtssache und nur in wenigen Fällen ganz konkret messbar.

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Re: Das kann man doch so gar nicht beantworten

Antwort von cymbeline am 02.03.2023, 11:31 Uhr

Hi, ich habe einen festen Vertrag und Gleitzeit, d.h. ich habe schon ein paar Überstunden aufgebaut.
Hier wäre es eben interessant ob mir die Chefin vorschreiben kann , wann diese abzubauen sind . Wenn ja , muss ich das wohl akzeptieren..?

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Re: Das kann man doch so gar nicht beantworten

Antwort von Shanalou am 02.03.2023, 12:11 Uhr

Wenn du Überstunden aufgebaut hast, kann dir deine Chefin vorschreiben, wann du diese abbauen sollst. So ist zumindest mein Kenntnisstand. Bei einem Arbeitszeitkonto kann es auch Minusstunden geben, kommt aber auf die Formulierung an.

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Re: Das kann man doch so gar nicht beantworten

Antwort von Tini_79 am 02.03.2023, 12:17 Uhr

Wir haben z.B. dir Regelung, dass zum Jahresende nicht mehr als X Stunden Gleitzeit übrig sein dürfen. Die Vorgesetzen jeder Abteilung bekommen auch regelmäßig eine Übersicht und sollen mit den Mitarbeitern über den Abbau sprechen.
Da gibt es sicher viele verschiedene betriebsinterne oder sogar tarifliche Regelungen.

Was aus meiner Sicht nicht geht, ist die Anweisung jetzt einfach mal Stunden abzubauen, aber da musst du halt erfragen wie das bei euch geregelt ist mit dem GZ- Konto- und dabei noch dir volle Arbeit zu machen, die regulär für 8h angedacht wäre.

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Re: Arbeitszeiten-Frage

Antwort von Everdin am 02.03.2023, 16:08 Uhr

Hallo, Du hast ja einen Arbeitsvertrag über um die 40 Stunden die Woche, oder? Dabei hast Du trotzdem Überstunden angesammelt. Bevor z.B. Kurzarbeit angemeldet werden kann, müssen die Überstunden weitestgehend vom Konto runter, das heißt, nahe Null bis auch ins Minus hinein. Sie kann Dich also nach Hause schicken, wenn Dein Überstundenkonto zu voll ist oder sie tatsächlich Kurzarbeit anstrebt.
Was sie nicht kann, ist, zu erwarten, das Du die Arbeit, für die Du normaler Weise 8 Stunden brauchst, in 5 Stunden schaffst und dann z.B. nur noch für 25 Stunden die Woche bezahlt wirst. Man kann eine gewisse Zeit sicher unter Druck arbeiten, man kann auch durch gutes Zureden von Angestellten diesen Druck eine Zeitlang erwarten, auf Dauer geht das natürlich nicht, weil Du a) auf Dauer nicht die Arbeit schaffen kannst und b) durch den Stress auch krank werden kannst (Fürsorgepflicht des AG´s)
Sie kann den Abbau der Überstunden erwarten, aber hat dann halt Dich nur die wenigeren Stunden als Arbeitskraft. Ich habe einen Vertrag von 25 Stunden die Woche, arbeite aber hin und wieder auch 10, 11, 12 Stunden an einen Tag. Dafür gehe ich an anderen Tagen früher oder habe ganz frei, damit das Überstundenkonto wieder in den grünen Bereich geht. Für 25 Stunden bezahlt werden, aber 40 Stunden arbeiten sollen würde ich definitiv nicht mitmachen. Sie kann Dich natürlich mit einer Nebenabrede bei Deinem Einverständnis (!!!) auf 25 Stunden setzen, nützt Dir nichts, wenn Du das Geld brauchst. Da würde ich nicht mitmachen und mir einen anderen, fairen Brötchengeber suchen. Es ist Arbeitnehmermarkt.

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