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Geschrieben von Sille74 am 06.03.2023, 15:34 Uhr

Ja, im Prinzip „Elternunterhalt“

Nur, wenn man zu diesem verpflichtet ist, muss man auch bei Heimkosten einspringen.

Und das ist nur dann der Fall, wenn man ein Bruttojahreseinkommen von ab 100.000 Euro hat. Kommt man damit nicht hin, muss man auch Vermögen einsetzen und da gibt es sog. "Schonvermögen", worunter selbstbewohnte Immobilen und Altersvorsorge, aber z.B. auch ein angemessenes Auto (der Ferrari oder Jaguar muss also ggf. dran glauben).

 
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