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Geschrieben von Lauch1 am 06.03.2023, 14:39 Uhr

manche haben traurige ansichten! denen wünsche ich, dass ihnen im alter sowas widerfährt

Auf das Vermögen (nicht Einkommen) des zu Pflegenden darf nicht von Staat zurückgegriffen werden. Auch nicht auf das der Erben oder vorzeitig Begünstigter. Und die Pensionen sind insgesamt höher & Zuschüsse der diversen Pflegestufen (die gibt es in Deutschland auch denke ich).
„Mindestpension“= für Alleinstehende 1.443,23 €, für Ehepaare/eingetragene Partnerschaften 1.948,08 € 14 x jährlich (auch auch davon muss monatlich ein gewisser Betrag für den zu Pflegenden übrig bleiben, den Rest (so benötigt) muss der Staat zahlen).

 
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