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von Leena  am 11.03.2014, 12:03 Uhr

Mal Geld/Zocken im ganz kleinen:

Ein Bekannter von uns hatte das Ganze systematisch zur Wissenschaft erhoben und sorgfältig eine "doppelte Buchführung" geführt, einmal hatte er die tatsächlichen Werte lt. Stromzähler erfasst, dann hatte er sich den maßgeblichen Strompreis angeschaut, und je nach Strompreis dann höhere / niedrigere Verbrauche auf seinem Kärtchen gemeldet. Ein paar Cent wird er dadurch im Laufe der Zeit sicherlich "gespart" haben. Er ist allerdings letztes Jahr gestorben, mit gerade Mal Anfang 40, und seiner Frau ist es viel zu doof, diese "doppelte Buchführung" fortzuführen - also gibt sie jetzt ganz normal das an, was auf dem Stromzähler steht.


Bei uns habe ich - allerdings gänzlich ohne Vorsatz - beim Wasserzähler das Problem in ähnlicher Form auch:

Wir bekommen immer Anfang November das Kärtchen, dass wir zum 31.12. ablesen, Wert eintragen und bis zur 2. KW im Januar das Kärtchen dann abgeben müssen.

Wenn ich das Kärtchen im November bekomme und erst 6 - 8 Wochen später ablesen kann - fällt es mir regelmäßig aus meinem geistigen Raster, das Kärtchen wird per Magnet an den Kühlschrank gepinnt, damit ich es dann auch wiederfinde. Und regelmäßig fällt mir dann Ende Januar, Anfang Februar siedendheiß ein, dass dieses blöde Kärtchen ja da noch hängt und eigentlich längst abgelesen sein müsste!

Ich renne dann jedes Mal sofort in den Keller, lese getreulich den aktuellen Wasserstand ab und melde den dann direkt weiter.

Im Endeffekt zahlen wir also zwar brav unseren Verbrauch, aber eben nicht vom 01.01.-31.12, sondern chronisch von Februar bis Februar. Und je nach Wasserpreis kann, durch die Verschiebung innerhalb des Ablesezeitraums, auch ein "falscher" Preis dabei raus kommen...

Ich nehme mir jedes Jahr ganz fest vor, nächstes Jahr kommt das aber nicht mehr vor... dabei ist es bisher geblieben, beim Vorsatz.

Aber den jeweiligen Stand melde ich selbstverständlich ganz getreulich genau weiter...

So gesehen bin ich wahrscheinlich naiv-dumm und schusselig dazu.

 
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