Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von lotte_1753 am 18.10.2016, 11:46 Uhr

lotte

Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist der Angeklagte zu verurteilen. Ein Gesetz, das den übergesetzlichen entschuldigenden Notstand für diesen Fall regeln wollte, ist ja vom BVerfG als nicht verfassungskonform verworfen worden. Aber hier geht es nicht um eine staatliche Regelung sondern um das Handlen eines Individuums. Gibt es für ihn einen übergesetzlichen entschuldigenden Notstand?

Wenn es diesen gibt, und wie auch immer dieser ausgestaltet ist (ausser Du limitierst ihm zum Tyrannenmord, aber dann hast Du das GG wieder auf Deiner Seite), die Konstellation dieses Falles passt darunter. Insofern geht es eher um die theoretische Frage. (In dubio pro reo könnte allenfalls dann reinspielen, wenn die entscheidende Frage für die Anwendung des übergesetzlichen entschuldigenden Notstandes wäre, ob alternative Kausalverläufe ausgeschlossen werden müssen. Aber das ist ja nie möglich, insofern kann das gar keine Voraussetzung sein.)

Die theoretische Frage ist nicht neu. Ich hatte meinen Söhnen auch beim Schlussvortrag der StA'in gesagt, gleich kommt sie mit Kant und dem Mensch als Objekt. Der Weichenfall ist aus den 60ern und der dicke Mann aus den 70ern. Kant und die Lüge und das Hackebeil sind Juristen auch durchaus geläufig (oder sollten sie zumindest). Sie kann nicht zufriedenstellend beantwortet werden.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.