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Geschrieben von lotte_1753 am 18.10.2016, 14:58 Uhr

Nein

Diese Sicht wird aber keineswegs durch den Sachverhalt gestützt.. Das BVerfG hat sich gerade keiner Wertung entzogen, sondern sehr dezidiert klargestellt, dass der Wille des Gesetzgebers ("wir erlauben eine Abwägung im Einzelfall") hinter Art.1 GG zurückzustehen hat. Und die Begründung war zutiefst moralisch: man darf Leben nicht mit Leben verrechnen.

Die Frage, wieviel Menschenleben darf ich zur Rettung wie vieler Menschenleben opfern ist eine Frage, die der Gesetzgeber entscheiden sollte. Nicht das BVerfG über den schwammigen Begriff der Würde des Menschen. Anderenfalls argumentierst Du gerade für (!) den Einfluß des Moralischen in die Rechtsanwendung, die Du eben noch vehement abgelehnt hast.

 
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