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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 18.10.2016, 14:12 Uhr

Nein

Ich würde das eher so sehen, daß das BVerfG sich dieser Wertung entzogen und damit eben genau die moralische Komponente aus einer gerichtlichen Auseinandersetzung ausgeklammert hat.

Für mich steht und fällt das Ganze mit der Eingrenzung. Wie viele Menschenleben darf ich zur Rettung wie vieler Menschenleben opfern?

Und insofern ist die Fragestellung hochaktuell und wird uns noch ganz fürchterlich auf die Füße fallen, wenn es um die Logarithmen hinter selbstfahrenden Autos geht.

 
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